Drucksache - DS/0336/IX  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-102 - Behördenbeteiligung; Arbeitstitel: Degnerstraße, Waldowstraße, Lindenweg, Käthestraße, Oberseestraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:stellv. BzBm/BzStRStadtBüDArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.08.2022 
9. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management Entscheidung
08.09.2022 
13. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage 1 PDF-Dokument
VzK - Anlage 2 PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   das Ergebnis der Auswertung der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Bebauungsplanverfahren 11-102;

 

Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2: Auswertung und Ergebnis

 

b)   entsprechend dem vorher genannten Ergebnis das Bebauungsplanverfahren 11-102 weiterzuführen und den Bebauungsplanentwurf 11-102 für das Gelände zwischen Degnerstraße, Waldowstraße, Lindenweg, Käthestraße und Oberseestraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen, nach Vorliegen der notwendigen Gutachten,  gemäß § 3 Absatz 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen sowie die von den Änderungen des Bebauungsplanentwurfs berührten Behörden erneut gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 4 Absatz 2 BauGB zu beteiligen, wobei Stellungnahmen jeweils nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können;

 

c)    mit der Durchführung des Beschlusses zu b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

d) die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Begründung:

Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der Beteiligung der Behörden in Vorbereitung der erneuten, eingeschränkten Behördenbeteiligung und der öffentlichen Auslegung

 

 
 

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