Drucksache - DS/0221/IX
Der Ausschuss Öffentliche Ordnung und Verkehr empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Drucksache 0221/IX:
Das Bezirksamt wird ersucht, eine Ausnahmegenehmigung für das Grillen in den öffentlichen Grünanlagen am Malchower See (Zum Hechtgraben, 13051 Berlin), Fennpfuhlpark (10369 Berlin), im Stadtpark Lichtenberg (10367 Berlin) und im Rudolf-Seiffert-Park (10369 Berlin) zu erteilen. Ein klares Regelwerk soll eine Verträglichkeit des Grillens mit dem Schutz der Grünflächen und der Interessen der Nachbarschaft und der weiteren Parkgäste ermöglichen. Zuwiderhandlungen gegen das Regelwerk sind bereits beim ersten Mal durch Ordnungsgelder zu sanktionieren.
Zu dem Regelwerk sollte gehören:
Das Bezirksamt möge ausreichend Behälter zum Entsorgen von Asche aufstellen und kennzeichnen.
Die Regeln zum Grillen und die drohenden Ordnungsgelder bei Verstößen sollen an den Zugängen zu den entsprechenden Grünanlagen gut sichtbar aufgestellt werden.
Das Bezirksamt möge verstärkt an Tagen mit Grillwetter die Einhaltung der Regeln kontrollieren und konsequent Zuwiderhandlungen ohne Ermahnungen mit Ordnungsgeldern ahnden.
Begründung: Die Ausschussmehrheit lehnt das Anliegen auf Grund der Erfahrungen der letzten Jahre, insbesondere im Fennpfuhlpark, ab. Das Grillen in öffentlichen Grünanlagen führt zu massiver Vermüllung, Schädlingsbefall und weiteren ökologischen Folgeschäden. Zwar wird anerkannt, dass gerade diejenigen, die über keinen Garten oder Balkon verfügen, Möglichkeiten zum Grillen im öffentlichen Raum bedürfen. Hierfür sollten aber andere Lösungen als das Grillen in öffentlichen Grünanlagen, insbesondere in Zusammenarbeit mit den Stadtteilzentren, gefunden werden.
Abstimmungsergebnis: 9 / 1 / 7 |
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