Drucksache - DS/0221/IX  

 
 
Betreff: Rahmenbedingungen für öffentliches Grillen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion FDPÖffentliche Ordnung und Verkehr
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.05.2022 
7. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen mitberatend
28.06.2022 
7. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen vertagt   
10.08.2022 
8. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen (gemeinsam mit dem AS ÖOV) erledigt   
Öffentliche Ordnung und Verkehr Entscheidung
08.06.2022 
7. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr vertagt   
10.08.2022 
8. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr (gemeinsam mit dem AS KUNT) im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.09.2022 
10. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag FDP PDF-Dokument
Stellungnahme KUNT PDF-Dokument
BE ÖOV PDF-Dokument

Der Ausschuss Öffentliche Ordnung und Verkehr empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Drucksache 0221/IX:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, eine Ausnahmegenehmigung für das Grillen in den öffentlichen Grünanlagen am Malchower See (Zum Hechtgraben, 13051 Berlin), Fennpfuhlpark (10369 Berlin), im Stadtpark Lichtenberg (10367 Berlin) und im Rudolf-Seiffert-Park (10369 Berlin) zu erteilen. Ein klares Regelwerk soll eine Verträglichkeit des Grillens mit dem Schutz der Grünflächen und der Interessen der Nachbarschaft und der weiteren Parkgäste ermöglichen. Zuwiderhandlungen gegen das Regelwerk sind bereits beim ersten Mal durch Ordnungsgelder zu sanktionieren.

 

Zu dem Regelwerk sollte gehören:

  • zeitliche Begrenzung der Grillerlaubnis von 11 Uhr bis maximal 20 Uhr, höchstens jedoch bis zum Sonnenuntergang
  • auf unversiegelten Flächen Mindestabstand von der Hitzequelle zur Umgebung von 50 cm einhalten
  • sicherstellen, dass keine Kohle oder Asche auf den Boden gelangt
  • Möglichkeiten zum Mitnehmen des eigenen Mülls nachweisen
  • jederzeit muss der anfallende Müll in mitzubringenden Behältnissen wie Mülltüten gesammelt werden.

 

Das Bezirksamt möge ausreichend Behälter zum Entsorgen von Asche aufstellen und kennzeichnen.

 

Die Regeln zum Grillen und die drohenden Ordnungsgelder bei Verstößen sollen an den Zugängen zu den entsprechenden Grünanlagen gut sichtbar aufgestellt werden.

 

Das Bezirksamt möge verstärkt an Tagen mit Grillwetter die Einhaltung der Regeln kontrollieren und konsequent Zuwiderhandlungen ohne Ermahnungen mit Ordnungsgeldern ahnden.

 

Begründung:

Die Ausschussmehrheit lehnt das Anliegen auf Grund der Erfahrungen der letzten Jahre, insbesondere im Fennpfuhlpark, ab. Das Grillen in öffentlichen Grünanlagen führt zu massiver Vermüllung, Schädlingsbefall und weiteren ökologischen Folgeschäden. Zwar wird anerkannt, dass gerade diejenigen, die über keinen Garten oder Balkon verfügen, Möglichkeiten zum Grillen im öffentlichen Raum bedürfen. Hierfür sollten aber andere Lösungen als das Grillen in öffentlichen Grünanlagen, insbesondere in Zusammenarbeit mit den Stadtteilzentren, gefunden werden.

 

Abstimmungsergebnis: 9 / 1 / 7

 
 

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