Drucksache - DS/0207/IX  

 
 
Betreff: Radinfrastruktur in der Waldowallee schaffen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Öffentliche Ordnung und VerkehrBezirksamt
  BzStR OrdUmVer,
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.05.2022 
7. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.03.2023 
17. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
BE ÖOV PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument
VzK (Zwb.) Anlage  

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich auf Grundlage der vorliegenden Machbarkeitsstudie für den Ausbau von Radinfrastruktur in der Waldowallee einzusetzen und zu klären, ob eine Finanzierung dieses Vorhabens aus den von SenUMVK finanzierten Bezirklichen Radverkehrsprogrammen möglich ist.

 

Desweiteren soll geprüft werden,

-          ob die Waldowallee in das Radverkehrsnetz im Rahmen von dessen Anpassung (vergleiche Begründung zu § 41 MobG BE) aufgenommen werden kann.

-          ob eine von den Anwohner:innen vorgeschlagene alternierende Anordnung für parkende Fahrzeuge mit Lücken für den fließenden Verkehr umsetzbar ist.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Aufgrund der Zuständigkeit für eine Neuaufteilung der im Stadtentwicklungsplan Mobilität als Hauptverkehrsstraße eingestuften Waldowallee, hat das Bezirksamt dazu die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) um Einschätzung und Stellungnahme gebeten. Das Antwortschreiben ist der Anlage zu entnehmen.

 

Im Antwortschreiben wird konkret benannt:

 

  1. Ausbau der Radinfrastruktur auf Grundlage der Machbarkeitsstudie.
    Daraufhin antwortet die SenUMVK: „Die unter der Überschrift „Machbarkeitsstudie Radverkehrsanlage Waldowallee“ übermittelten Querschnitte sollen anscheinend nachweisen, dass die Beibehaltung eines Parkstreifens, zweier Grünstreifen mit Baumpflanzungen und einer für die Hauptverkehrsstraße ausreichenden Fahrbahnbreite im Falle der Herstellung von Radverkehrsanlagen entsprechend Mobilitätsgesetz möglich sein wird, obwohl die Waldowallee überwiegend nur ca. 18 m breit ist. Bei genauer Betrachtung zeigen die Querschnitte aber, dass die nach dem Mobilitätsgesetz und der dazugehörigen Rechtsverordnung […] erforderlichen Mindestmaße für Radwege, Gehwege bzw. Fahrbahn deutlich unterschritten werden müssten, wenn ein Parkstreifen oder die zwei Baumreihen weiterhin berücksichtigt werden sollten.“
  2. Aufnahme der Waldowallee in das Radverkehrsnetz.
    Daraufhin antwortet die SenUMVK: „Angesichts der vorstehend dargelegten Flächenknappheit wird deutlich, dass die für eine Vorrangroute des Radverkehrsnetzes erforderlichen Breiten […] in der Waldowallee nicht herstellbar sind und das Vorrangnetz weiterhin im Zuge der Köpenicker Allee verlaufen muss […].“ 
  3. Finanzierung dieses Vorhabens durch die SenUMVK.
    Daraufhin antwortet die SenUMVK: „Lediglich der kurze Abschnitt der Waldowallee zwischen Treskowallee und Rolandseck, der zwischen Treskowallee und Köpenicker Allee auch Teil des Radverkehrs-Vorrangnetzes ist, verfügt über etwas größere Straßen- und Fahrbahnbreiten. Der übermittelte Querschnittsvorschlag […] ist allerdings nicht mit den Vorgaben des Mobilitätsgesetzes kompatibel […]. Sollte das Bezirksamt bereit sein, eine solche Lösung für den kurzen im Vorrangnetz liegenden Abschnitt der Waldowallee in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz zu planen und umzusetzen, könnte diese Maßnahme voraussichtlich durch Nutzung von Radverkehrsmitteln der Senatsverwaltung […] finanziert werden.

 

Das Bezirksamt wird die Thematik in den gemeinsamen Steuerungsrunden weiter vertiefen und gemeinsam mögliche Lösungen erörtern. Die Bezirksverordnetenversammlung wird darüber weiterhin in Kenntnis gesetzt und umfassend informiert.

 

 

 

 

 
 

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