Drucksache - DS/0164/IX  

 
 
Betreff: Die "Hall of Fame" erhalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
  BzStRin BauStadtFMJug,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.03.2022 
6. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen mitberatend
26.04.2022 
5. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen erledigt   
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
05.04.2022 
3. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Jugendhilfeausschusses vertagt   
03.05.2022 
4. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Jugendhilfeausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Schule und Sport mitberatend
07.04.2022 
4. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport erledigt   
Kultur/Weiterbildung und Gleichstellung/Inklusion mitberatend
05.05.2022 
4. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Kultur/Weiterbildung und Gleichstellung/Inklusion erledigt   
Öffentliche Ordnung und Verkehr mitberatend
13.04.2022 
5. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.05.2022 
7. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
16.06.2022 
8. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Vorlagen zur Kenntnisnahme
31.08.2023    5. Sitzung Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
07.11.2023 
21. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Jugendhilfeausschusses      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
Austauschexemplar Antrag SPD PDF-Dokument
Stellungnahme SchSp  
Stellungnahme KUNT  
Stellungnahme ÖOV PDF-Dokument
BE JHA PDF-Dokument
ÄA CDU PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,

 

für die Graffiti-Fläche Hauptstraße 9 Ecke Georg-Löwenstein-Straße zu erhalten und - falls dies nicht möglich ist -, einen alternativen Standort für Graffitikunst in unmittelbarer Nähe zur Rummelsburger Bucht im Fachvermögen des Jugendamts zu finden.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Wand „Hall of Fame“ befand sich am Standort Hauptstraße 9 auf den Flurstücken 227 und 228 im Fachvermögen Schule. Im Zuge der Bauvorbereitung für den dort geplanten Schulneubau wurde sie inzwischen abgerissen.

 

Ebenso wurde im Zuge der Bauvorbereitung die zum Wasser gerichtete Mauer – soweit sie sich auf dem Baugrundstück befand – abgerissen. Das verbliebene Teilstück befindet sich im Fachvermögen des Straßen- und Grünflächenamtes.

 

Das Bezirksamt hat sich bereits vor der Beschlussfassung der BVV zu dieser Drucksache und auch in der Folge mit verschiedenen Alternativlösungen auseinandergesetzt. Da dieser Vorgang mehrere Abteilungen des Bezirksamts berührt, ist das Thema in der Folge des BVV-Beschlusses auch mehrfach in Bezirksamtssitzungen erörtert worden.

Geeignete Ersatzflächen im Fachvermögen des Jugendamts sind nicht vorhanden. Das Bezirksamt hat sich auch mehrfach an die Senatsverwaltung für Finanzen bzw. die BIM gewandt, um zusätzliche Flächen im Bereich des Grundstücks Hauptstr. 8 zur Nutzung zu erhalten. Das war bisher in Bezug auf eine für Graffiti geeignete Fläche nicht erfolgreich.

 

Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass es sich bei der bisherigen Nutzung der „Hall of Fame“ nicht um Angebote der Jugendarbeit handelt. Graffiti wird zwar als Methode der Jugendarbeit im Rahmen der pädagogischen Arbeit eingesetzt, damit wäre aber keine Nutzung durch die freie „Graffiti-Szene“ verbunden.

 

 

a)                                                                                                                                                     Auswirkungen auf die Umsetzung des strategischen Zielsystems:
Keine

b)                                                                                                                                                     Auswirkungen auf die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen:
Keine 

c)                                                                                                                                                      Auswirkungen auf den Haushaltsplan:
Keine

d)                                                                                                                                                     Auswirkungen auf die KLR und das Budget:
Keine

 

 

 
 

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