Drucksache - DS/0039/IX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
1. Die vorliegende Vorlage zur Kenntnisnahme ist aufzuheben und die Abwägungsergebnisse wegen Befangenheit der Abwägenden unberücksichtigt zu lassen.
2. Die weitere Arbeit am B-Plan ist einzustellen, bis ein neutrales Verkehrsgutachten vorliegt, das alle Stellungnahmen neutral bewertet.
3. Die Ziele des B-Plans sind dahingehend abzuändern, dass statt der normalen Wohnnutzung die Nutzung als altersgerechtes Wohnen mit angeschlossener Infrastruktur ausgewiesen wird.
Begründung: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die daraus resultierenden Abwägungsergebnisse sind von einer derart abwegigen Ignoranz geprägt, die einen neutralen Abwägungsprozess nicht mehr erkennen lassen. Es reicht nicht aus, wenn der Grundstückseigentümer die Anwohnerschaft lediglich informiert und beschwichtigen will. Es sind auch entsprechende Handlungen durch den Grundstückseigentümer erforderlich, die erkennen lassen, dass die Wünsche und Hinweise der die Stellungnahmen abgebenden Menschen berücksichtigt werden. Alles andere führt zum Abwägungsausfall.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |