Der Ausschuss Haushalt/Personal und Geschäftsordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung auch die Ablehnung des angepassten Antragstextes der Drucksache 0015/IX:
Begründung:
Das Rechtsamt hat in einer Stellungnahme dargelegt, dass eine Veröffentlichung analog zu Mitgliedern des Berliner Abgeordnetenhauses nicht verpflichtend erfolgen kann. Die antragstellende Fraktion hat daraufhin ihren Antragstext angepasst. Nach Diskussion hat der Ausschuss dennoch die Ablehnung der Drucksache empfohlen, weil aus Sicht der Mehrheit der Ausschussmitglieder eine Veröffentlichung der im Antrag geforderten Angaben auf Grund der Freiwilligkeit, keine große Wirkung entfalten wird. Zudem wird auf den Anhang der Geschäftsordnung der BVV verwiesen (Leitfaden zur Korruptionsprävention für kommunale Mandatsträger*innen), der als ausreichend angesehen wird.
Zur Information: angepasster Antragstext der FDP-Fraktion:
Das Bezirksamt wird ersucht sicherzustellen, dass Bezirksbürgermeister und Stadträte des Bezirks Lichtenberg freiwillig folgende Angaben auf den Webseiten des Bezirksamts Lichtenberg veröffentlichen können:
- ihre gegenwärtig ausgeübten Berufe, und zwar
- bei unselbständiger Tätigkeit unter Angabe der Arbeitgebenden (mit Branche) und der eigenen Funktion oder dienstlichen Stellung,
- bei selbständiger Tätigkeit
- in gewerblichen Berufen unter Angabe der persönlichen Rechtsstellung im jeweiligen Betrieb oder Unternehmen, des Namens oder der Firma des Betriebs oder Unternehmens sowie des Tätigkeitsfeldes,
- in freien oder sonstigen selbständigen Berufen unter Angabe des Tätigkeitsfeldes sowie gegebenenfalls des Büro- oder Praxisnamens oder der Firma, im Fall eines beruflichen Zusammenschlusses zusätzlich der persönlichen Rechtsstellung in der jeweiligen Gemeinschaft, Gesellschaft oder Sozietät,
- früher ausgeübte Berufe gemäß Nummer 1, soweit sie in Erwartung der Tätigkeit oder in Zusammenhang mit ihr aufgegeben worden sind, sowie aus den letzten zehn Jahren vor ihrer Mitgliedschaft im Bezirksamt Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen
Rechtsform betriebenen Unternehmens oder einer Körperschaft oder Anstalt öffentlichen Rechts, - Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats, Kuratoriums oder sonstigen Organs einer Gesellschaft, eines Vereins, einer Genossenschaft, eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens, einer Stiftung des privaten Rechts oder einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der Mandate in Gebietskörperschaften,
- Funktionen sowie Mitgliedschaften in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, Gewerkschaften oder sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen,
- das Halten und den Erwerb von Beteiligungen an Kapital-, Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften, wenn der Anteil bei Aktiengesellschaften mehr als 5 vom Hundert, bei den anderen Gesellschaften mehr als 25 vom Hundert beträgt, soweit dies nicht unter Nummer 1 erfasst ist,
- das Bestehen und den Abschluss von Vereinbarungen während der Mitgliedschaft im Bezirksamt, wonach dem Mitglied während oder nach Beendigung der Mitgliedschaft bestimmte Tätigkeiten übertragen oder Vermögenswerte zugewendet werden sollen, soweit nicht bereits unter Nummer 1 angegeben.
Bei den Angaben zu den Nummern 2 bis 4 ist jeweils mitzuteilen, ob es sich um eine vergütete oder eine ehrenamtliche oder eine Tätigkeit, für die eine Aufwandsentschädigung gewährt wird, handelt.
Bezirksverordnete und Bürgerdeputierte bekommen ebenfalls die Möglichkeit, diese Angaben freiwillig auf den Webseiten der Bezirksverordnetenversammlung zu veröffentlichen. Hiervon ausgenommen sind Angaben zur Höhe des Einkommens und zu vorherigen Arbeitgebern.
Abstimmungsergebnis: 11 / 3 / 0