Drucksache - DS/0014/IX  

 
 
Betreff: Weitere Verlängerung der Verordnung über die Veränderungssperre 11-125/28 für das Gelände zwischen Ilsestraße, Karlshorster Schule, Lisztstraße und Marksburg-straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtSozWiArbBzStR StadtBüDArbFM,
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.11.2021 
2. (Sonder-) Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzB PDF-Dokument
VzB - Anlage 1 PDF-Dokument
VzB - Anlage 2 PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zu beschließen:

 

Die Verordnung über die Veränderungssperre 11-125/28 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst wird um ein weiteres Jahr verlängert.

 

Anlage 1: Verordnung

Anlage 2: Räumlicher Geltungsbereich

 

 

Begründung:

Die Eigentümerin des Grundstückes zwischen Ilsestraße, Karlshorster Schule, Lisztstraße und Marksburgstraße beabsichtigt, die unbebauten Innenhöfe des sogenannten „Ilsekiezes“ mit mehrgeschossigen Wohnhäusern zu bebauen und somit das Grundstück erheblich nachzuverdichten. Zielsetzung des Bezirkes ist es jedoch, vorhandene Freiflächen in Wohnhöfen zu erhalten und allenfalls eine maßvolle Nachverdichtung zu ermöglichen. Auch im vorliegenden Fall soll sich diese gemäß dem Bebauungsplan-Entwurf 11-125 an der vorhandenen Blockrandbebauung orientieren, um die großflächigen, grünen Innenhöfe des Ilsekiezes von einer Bebauung weitgehend freizuhalten. Von Seiten der Bewohner wurden im Rahmen eines Runden Tisches und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan 11-125 bereits deutliche Bedenken gegen eine weitergehende Nachverdichtung vorgebracht. Nicht nur von den unmittelbar betroffenen Mietern wird eine erhebliche Verschlechterung der Wohnqualität und eine Überlastung der sozialen und technischen Infrastruktur mit der zusätzlichen Wohnbebauung befürchtet. Auch ökologische Aspekte und die Freiraumqualität der Innenbereiche, die im besonderen Maße der Erholung dienen, werden angeführt. Da das westlichen Karlshorst mit Grünflächen stark unterversorgt ist und die vorhandenen Grün- und Freiflächen für das gesamte Wohnumfeld von besonderer Bedeutung sind, unterstützt der Bezirk den Erhalt der vorhandenen Grünflächen. Auch den übrigen Aspekten der zahlreich vorgetragenen Bedenken wird weitgehend gefolgt.

 

Ein 2018 eingereichter Bauantrag durch die Eigentümerin, der eine Bebauung im nördlichen Innenhof vorsah, wurde zunächst für 12 Monate zurückgestellt und der Bauantrag aufgrund der 2019 beschlossenen Veränderungssperre abgelehnt. Im November 2020 hat das Bezirksamt und im Dezember 2020 die Bezirksverordnetenversammlung beschlossen, die Verordnung zur Veränderungssperre um ein Jahr zu verlängern. Da die Eigentümerin nach wie eine Bebauung der Innenhöfe anstrebt und das Verfahren zum Bebauungsplan 11-125, der eine Freihaltung der Innenhöfe sichern soll, noch nicht abgeschlossen werden konnte, besteht die Erforderlichkeit, die Veränderungssperre gemäß § 17 Absatz 2 um ein weiteres Jahr zu verlängern.

 

 
 

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