Drucksache - DS/0012/IX
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 11-66 für die Grundstücke Herzbergstraße 128–146, Vulkanstraße 10–12 im Bezirk Lichtenberg einzustellen und den Bezirksamtsbeschluss 7/125/12 vom 09. Oktober 2012 zur Aufstellung des Bebauungsplans aufzuheben.
Wesentliche Planungsziele: Gewerbegebiet gegliedert in GE 1 und GE 2 zur Differenzierung der Art der baulichen Nutzung. Für den Bebauungsplanvorentwurf 11- 66 wurde die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB unter Darlegung der Planziele durchgeführt.
Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich 11-66 (Herzbergstraße 128–146, Vulkanstraße 10–12)
b) Die Änderung des Titels und des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes XVII-B1 mit dem neuen Arbeitstitel „Gewerbegebiet Herzbergstraße / Siegfriedstraße“. Der neue Titel des Bebauungsplans lautet: für das Gelände Straße Am Wasserwerk, Reinhardsbrunner Straße, Siegfriedstraße 79 – 81 und des Sportstadions Siegfriedstraße, westlich des Evangelischen Krankenhauses Königin Elisabeth Herzberge, mit Teilen des Landschaftsparks Herzberge, Siegfriedstraße 46-59, Josef-Orlopp-Straße 75-101 ungerade sowie östlich der Straße 15 im Bezirk Lichtenberg von Berlin.
Weiterhin wesentliche Planungsziele: Festsetzung eines Gewerbegebiets nach § 8 BauNVO, Gliederung des Gewerbegebiets nach der Art der baulichen Nutzung in GE 1, GE 2, Grünflächen mit der Zweckbestimmung öffentlicher Sportplatz, öffentliche Parkanlage, Kleingartenanlage, Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Regenwasserrückhaltebecken. Für den Bebauungsplanvorentwurf XVII-B1 (Gewerbegebiet Herzbergstraße) wurde die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB unter Darlegung der Planziele durchgeführt.
Anlage 2: räumlicher Geltungsbereich XVII-B1 (Gewerbegebiet Herzbergstraße/ Siegfriedstraße)
c) mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.
d) die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11-66
für die Grundstücke Herzbergstraße 128-146, Vulkanstraße 10-12 im Bezirk Lichtenberg von Berlin
Maßstab 1:5000
Ziele des Bebauungsplanes 11-66
Gewerbegebiet gegliedert in GE1 und GE2 zur Differenzierung der Art der baulichen Nutzung
(Stand Oktober 2012- Aufstellung)
Anlage 2
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans XVII-B1
für das Gelände Straße Am Wasserwerk, Reinhardsbrunner Straße, Siegfriedstraße 79 – 81 und des Sportstadions Siegfriedstraße, westlich des Evangelischen Krankenhauses Königin Elisabeth Herzberge, mit Teilen des Landschaftsparks Herzberge, Siegfriedstraße 46 - 59, Josef-Orlopp-Straße 75- 101 ungerade sowie östlich der Straße 15 im Bezirk Lichtenberg von Berlin
Ohne Maßstab Ziele des Bebauungsplans XVII-B1
Festsetzung eines Gewerbegebiets nach § 8 BauNVO, Gliederung des Gewerbegebiets nach der Art der baulichen Nutzung in GE 1, GE 2, Grünflächen mit der Zweckbestimmung öffentlicher Sportplatz, öffentliche Parkanlage, Kleingartenanlage, Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Regenwasserrückhaltebecken
Anlage 3
Begründung zur Einstellung des Bebauungsplanverfahrens 11-66und zur Änderung des Titels und Geltungsbereichs des Bebauungsplanverfahrens XVII-B1
1. Anlass und Erforderlichkeit:
Gemäß § 1 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) hat die Gemeinde Bebauungspläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Laut § 2 Absatz 1 BauGB sind Bebauungspläne der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Der Beschluss, einen Bebauungsplan aufzustellen, ist ortsüblich – gemäß § 6 Absatz 1 AGBauGB im Amtsblatt von Berlin – bekannt zu geben.
Das Gewerbegebiet Herzbergstraße stellt einen gesamtstädtisch und bezirklich bedeutsamen Gewerbestandort dar, der stabilisiert und im Sinne der Zielsetzungen des Landes Berlins weiterentwickelt werden soll. Insbesondere handelt es sich um einen Vorzugsraum mit Flächenangeboten für innenstadtaffines Gewerbe, also Handwerk und Kleingewerbe, das die räumliche Nähe zu seinem Kundenkreis in der Innenstadt sucht.
Diese gewerbliche Zielsetzung findet sich grundsätzlich hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung in den bezirklichen Bebauungsplanentwürfen XVII-B1, XVII-58, XVII-28, 11-66 und 11-131, die das gesamte Gewerbegebiet Herzbergstraße umfassen, wieder. Auf Grundlage der aktuellen Entwicklungen im Gewerbegebiet Herzbergstraße und des beschlossenen bezirklichen Rahmenplans sowie des StEP Wirtschaft 2030 wurden die im Verfahren befindlichen Bebauungsplanziele überprüft.
Zur Sicherung des Gewerbegebiets Herzbergstraße ist anzustreben, dass flächendeckend Bebauungsplanverfahren inhaltlich und zeitlich auf einander abgestimmt werden. Dazu wurden die Bebauungsplanverfahren 11-180 B bis 11-184 B aufgestellt. Im Amtsblatt für Berlin Nr. 46 vom 22.Oktober 2021 wurden die Bezirksamtsbeschlüsse über die Aufstellung der folgenden Bebauungspläne veröffentlicht:
Diese aufgestellten Bebauungsplanverfahren betreffen das Bebauungsplanverfahren 11-66 (Herzbergstraße 128–146, Vulkanstraße 10-12) als auch das Bebauungsplanverfahren XVII-B1 (Gewerbegebiet Herzbergstraße) und erfordern deren Änderung.
2. Mitteilung der Planungsabsicht
2.1 Mitteilung der Planungsabsicht hinsichtlich der Einstellung des Bebauungsplanverfahrens 11-66 (Herzbergstraße 128–146, Vulkanstraße 10–12):
Im Rahmen der Mitteilung der Planungsabsicht gemäß § 5 AG BauGB und Artikel 13 Landesplanungsvertrag für die Bebauungsplanverfahren 11-180B bis 11-184B mit Schreiben vom 23.04.2021 und Ergänzung vom 28.04.2021 erfolgte die erforderliche Mitteilung zur Einstellung des Bebauungsplanverfahrens 11-66.
Mit Schreiben vom 28.05.2021 teilte die gemeinsame Landesplanungsabteilung mit, dass hinsichtlich der Absicht, den Bebauungsplans 11-66 einzustellen keine Hinweise aus landesplanerischer Sicht gegeben werden. Über die Einstellung des Bebauungsplans ist zu informieren.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen teilte für die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens 11-66 mit Schreiben vom 26.05.2021 mit:
2.2. Mitteilung der Planungsabsicht hinsichtlich der Reduzierung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanverfahrens XVII-B1 (Gewerbegebiet Herzbergstraße / Siegfriedstraße):
Im Rahmen der Mitteilung der Planungsabsicht gemäß § 5 AG BauGB und Artikel 13 Landesplanungsvertrag für die Bebauungsplanverfahren 11-180B bis 11-184B mit Schreiben vom 23.04.2021 und Ergänzung vom 28.04.2021 erfolgte die erforderliche Mitteilung für die Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanverfahrens XVII-B1. Der vorgeschlagene Geltungsbereich beinhaltet das Gelände zwischen Landsberger Allee 230, 270, 272, südlich des festgesetzten Bebauungsplans XVII-36 und der im Verfahren befindlichen Bebauungspläne 11-61 und 11-123, westlich des Evangelischen Krankenhauses Königin Elisabeth Herzberge und dem Landschaftspark Herzberge, nördlich des BVG-Betriebshofs Siegfriedstraße 30 – 45 und nördlich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans XVII-28 sowie östlich der Straße 15 im Bezirk Lichtenberg.
Mit Schreiben vom 28.05.2021 teilte die gemeinsame Landesplanungsabteilung mit, dass hinsichtlich der Absicht, den Geltungsbereich des Bebauungsplans XVII-B1 entsprechend zu reduzieren keine Hinweise aus landesplanerischer Sicht gegeben werden.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen teilte für die Reduzierung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanverfahrens XVII-B1 mit Schreiben vom 26.05.2021 mit:
3. Verfahren:
3.1. Einstellung Bebauungsplanverfahren 11-66 (Herzbergstraße 128–146, Vulkanstraße 10–12)
Nach Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren 11-180B im Amtsblatt für Berlin Nr. 46 vom 22.Oktober 2021 ist das Bebauungsplanverfahren 11-66 (Herzbergstraße 128-146, Vulkanstraße 10-12), das in diesem Geltungsbereich liegt und dessen Zielsetzung in dem neuen Bebauungsplanverfahren 11-180B aufgeht, einzustellen und der Aufstellungsbeschluss aufzuheben.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens 11-180B (Vulkanstraße/ Herzbergstraße nördlich ist durch die bestehenden inneren funktionalen Bezüge großmaßstäblich abgrenzt. Geplante Festsetzungen:
Die Voraussetzungen der Zustimmung der zuständigen Senatsverwaltung und Gemeinsamen Landesplanung liegen vor.
3.2. Beschlusspunkt b) Reduzierung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans XVII-B1 (Gewerbegebiet Herzbergstraße / Siegfriedstraße):
Nach Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse zu den Bebauungsplanverfahren 11-180B bis 11-184B im Amtsblatt für Berlin Nr. 46 vom 22. Oktober 2921, wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens XVII-B1 (Gewerbegebiet Herzbergstraße/ Siegfriedstraße) auf das Gelände Straße Am Wasserwerk, Reinhardsbrunner Straße, Siegfriedstraße 79 – 81 und des Sportstadions Siegfriedstraße, westlich des Evangelischen Krankenhauses Königin Elisabeth Herzberge, mit Teilen des Landschaftsparks Herzberge, Siegfriedstraße 46 - 59, Josef-Orlopp-Straße 75- 101 ungerade sowie östlich der Straße 15 im Bezirk Lichtenberg von Berlin reduziert.
Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin beschloss am 13. Januar 1998 die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes XVII-B1 gemäß § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB). Den Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens XVII-B1 (Gewerbegebiet Herzbergstraße), der mit Bezirksamtsbeschluss 121/98/ vom 13. Januar 1998 für das Gelände zwischen nördlicher Grenze des Grundstücks Landsberger Allee 230 (Zwischenpumpwerk Lichtenberg), Straße „Am Wasserwerk“, nördlicher Grenze der Grundstücke Am Wasserwerk 11 (Druckhaus) und Siegfriedstraße 136, südlicher Grenze der Kleingartenanlage „Weiße Taube“, südlicher Grenze des Grundstücks Landsberger Allee 358, westlicher Grenze des Grundstücks Herzbergstraße 79 (Krankenhaus Herzberge), Industriegleis („Konsumgleis“), Siegfriedstraße, Josef-Orlopp-Straße, westlicher Grenze des Grundstücks Josef-Orlopp-Straße 73-77, Industriegleis („Südgleis“) und Vulkanstraße aufgestellt wurde, wird auf Grund der neu aufgestellten Bebauungsplanverfahren 11-180B bis 11-184B geändert. Das Gelände des Zwischenpumpwerks an der Landsberger Allee ist nicht mehr im Kontext der Sicherung des Gewerbegebiets zu betrachten. Auf Grund der Anregung der zuständigen Senatsverwaltung wird das Gelände entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan Berlin als gewerblicher Ver- und Entsorgungsstandort mit öffentlichem Grünzug entlang der südlichen Begrenzung eigenständig beplant.
Die wesentlichen Planungsziele des Bebauungsplan XVII-B1 (Gewerbegebiet Herzbergstraße / Siegfriedstraße) bleiben unverändert: Festsetzung eines Gewerbegebiets nach § 8 BauNVO, Gliederung des Gewerbegebiets nach der Art der baulichen Nutzung in GE 1, GE 2, Grünflächen mit der Zweckbestimmung öffentlicher Sportplatz, öffentliche Parkanlage, Kleingartenanlage, Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Regenwasserrückhaltebecken.
Die Voraussetzungen der Zustimmung der zuständigen Senatsverwaltung und der Gemeinsamen Landesplanung liegen vor.
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