Drucksache - DS/2313/VIII  

 
 
Betreff: Schulneugründung einer ISS am Standort Storkower Str.209B in 10369 Berlin Schulneugründung einer ISS am Standort Wartiner Str. 1-3 in 13057 Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR SchulSpOrdUmVer 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Vorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.09.2021 
56. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringl. VzB PDF-Dokument

1

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung um folgende Beschlussfassung:

 

An den Standorten Storkower Str. 209B in 10369 Berlin und Wartiner Str. 1-3 in 13057 Berlin werden zum Schuljahr 2022/23 Integrierte Sekundarschulen gegründet.

 

1. Ausgangssituation

Die Schülerzahlen werden in ganz Lichtenberg in den kommenden Jahren im Bereich der weiterführenden Schulen stetig steigen, d.h. es werden künftig mehr Kapazitäten an Schulplätzen benötigt.

Gründe dafür:

  • Geburtenanstieg im Bezirk, mehr Übergänger von der Grundschule
  • Umfangreicher Wohnungsneubau
  • mehr Zuzüge als Wegzüge von Schüler*innen aus anderen Bezirken, Bundesländern und dem Ausland
  • Einrichtung von Willkommensklassen für Schüler*innen nichtdeutscher Herkunftssprache bzw. Integration in die Regelklassen
  •  Ausgleich der bereits bestehenden Kapazitätsdefizite

 

2. Ist-Analyse im Bezirk

Wie in der letzten Schulentwicklungsplanung 2019/20 bis 2025/26 dargestellt, sind die Schülerzahlen im Bezirk Lichtenberg auch künftig weiterhin steigend. Laut Bevölkerungsprognose der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung setzt sich der steigende Trend auch bis 2030 fort.

Im Bezirk Lichtenberg existieren im Schuljahr 2021/22 neun Integrierte Sekundarschulen, zwei Gemeinschaftsschulen und 5 Gymnasien. Trotz der bereits bis zum Schuljahr 2020/21 erfolgten umfangreichen Schulnetzerweiterungsmaßnahmen (Errichtung von MEB, Reaktivierung ehemaliger Schulstandorte und Schulneubauten) besteht weiterhin ein wachsender Bedarf an Oberschulplätzen. Aus diesen Gründen werden weitere Maßnahmen für die Schulnetzerweiterung forciert und es erfolgt regional unter pauschalem Ansatz der Standards des Musterraumpro­gramms der Senatsverwaltung für Bildung (so wie in der AV SEP vorgesehen) teilweise auch eine temporäre Standardabsenkung des Raum-Zug-Verhältnisses.

 

3. Begründung Schulnetzerweiterungen durch Schulneugründungen an den Standorten:

 

       Es handelt sich um die Reaktivierung eines bereits bestehenden Schulgebäudes zu einer                    6-zügigen ISS in der Storkower Str. 209B sowie den Neubau einer 5-zügigen ISS mit 3-zügiger gymnasialer Oberstufe in der Wartiner Str. 1-3 mit Sporthalle.

 

Die bestehenden Schulgebäude in der Storkower Str. 209B werden barrierefrei saniert, grund-instandgesetzt und zu einer 600 Schüler*innen fassenden integrierten Sekundarschule ausgebaut. Die Bestandsgebäude werden komplett entkernt und schadstoffsaniert. Die zum Schulstandort gehörende Sporthalle wurde bereits saniert.

 

Der Neubau der Integrierten Sekundarschule mit Dreifeldsporthalle in der Wartiner Straße 1-3 wird auf einer Fläche von 16.879 Quadratmetern errichtet. Es entsteht ein viergeschossiges Schulgebäude für rund 725 Schüler*innen.

 

4. Verfahren

  1. Dem Bezirksschulbeirat (BSB) wurde die Absicht der Schulgründung bzw. Schulneugründung zweier Integrierter Sekundarschulen an den Standorten Storkower Str. 209B und Wartiner Str. 1-3 mitgeteilt und durch umfassende Stellungnahme des Schul- und Sportamtes schriftlich vorgelegt. Eine Anhörung gemäß § 111 Abs. 3 Ziffern 2 und 6 SchulG konnte auf Grund fehlender Rückmeldung des BSB bisher nicht erfolgen.
  2. Die Schulneugründungen werden bei der SenBJF förmlich beantragt.

 

  1. Zum Schuljahr 2022/23 erfolgt die Neugründung je einer Sekundarschule an den Standorten Wartiner Straße 1-3 und Storkower Str. 209B.

 

  1. Die Aufnahme von Schüler*innen zum Schuljahr 2022/23 kann in den o.g. Schulen nur erfolgen, wenn die Schulgebäude termingerecht zum Schuljahresbeginn bauseitig übergeben und vollständig nutzbar sind.

Eine interimsmäßige Unterbringung von Schülern*innen der neugegründeten Integrierten Sekundarschulen (auch nicht einzelner Klassen) bis zur Fertigstellung der Schulgebäude in anderen Schulgebäuden - wie bereits im Grundschulbereich praktiziert- wird mangels Gebäude und Räumlichkeiten aktuell nicht geplant.

Sollte die termingerechte Übergabe der Schulgebäude nicht erfolgen, so werden erstmalig Schüler*innen der neu gegründeten Integrierten Sekundarschulen voraussichtlich zum Schuljahr 2023/24 aufgenommen.

Der Schulträger wird das Bezirksamt und den BSB über den Stand der Entwicklungen regelmäßig informieren.

 

5. Anordnung der sofortigen Vollziehung

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist geboten, um ohne Schaden für die ab dem Schuljahr 2022/23 in die neu gegründete ISS in der Storkower Str. 209B aufzunehmenden Schüler*innen das Schuljahr schulorganisatorisch vertretbar vorbereiten und eröffnen zu können. Dazu gehört auch, dass zeitgerecht der Bedarf an erforderlichem Schulleitungs- und Lehrpersonal bei der SenBJF geltend gemacht werden kann.

Auch für die Neugründung der ISS in der Wartiner Str. 1-3 ist die sofortige Vollziehung geboten, um auch hier das Schuljahr 2022/23 schulorganisatorisch vertretbar vorbereiten und eröffnen zu können.

Im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung überwiegt das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung das mögliche private Interesse an einem Aufschub der Vollziehbarkeit nach Erhebung eines Widerspruchs.

Der sofortige Vollzug gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung wird deshalb angeordnet. Ein Widerspruch gegen diese Maßnahme hat keine aufschiebende Wirkung.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Das Bezirksamt hat auf die Anhörung des BSB gewartet, bringt diese Vorlage nun aber ohne Anhörung dringlich ein. Die Anhörung soll schnellstmöglich nachgeholt werden. Die förmliche Beantragung der Schulneugründungen bei der SenBJF muss zeitnah erfolgen. Aufgrund des Endes der Wahlperiode wird diese Vorlage in die September-BVV eingebracht.

 

 
 

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