Drucksache - DS/2310/VIII
Ca. ein viertel aller Wahllokale für den 26.09.2021 sind nicht barrierefrei. Auch wenn alternativ die Briefwahl empfohlen ist, so gibt es grundsätzlich den einen Wahltag in Deutschland und Briefwahl soll eine Ausnahme bleiben. Immer mehr Einrichtungen, Neubau in jedem Fall, sind bzw. werden barrierefrei saniert bzw. umgebaut.
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Welche Beweggründe hat das Bezirksamt, um Menschen mit Behinderungen zum überwiegenden Teil nicht die Wahl am Wahltag selbst in ihrem Wahllokal vor Ort persönlich und ohne fremde Hilfe zu ermöglichen?
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