Drucksache - DS/2299/VIII  

 
 
Betreff: Keine Zweckentfremdung von Tierpark-Flächen – Keine Änderung des FNP zulasten von Grünflächen – Tierpark muss Tierpark bleiben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeFraktion Die Linke
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.09.2021 
56. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin in der BVV zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
AzB DIE LINKE. PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, eine Randbebauung vom Tierpark auf den Flächen westlich des Tierparks zur Straßenseite Am Tierpark (Nähe Eingang Schloss Friedrichsfelde) nicht planungsrechtlich umzusetzen.

 

Bei jeglicher geplanter Bebauung ist der historische Charakter vom Tierpark Berlin sowie bestehender Sichtachsen auf das historische Ensemble unter Beibehaltung des Gartendenkmals zu erhalten.

 

Das Bezirksamt wird ersucht, dass das historische Gesamtensemble vom Tierpark, wie es im Flächennutzungsplan (FNP) abgesichert ist, erhalten bleibt.

 

Begründung

 

Die Flächen, die Alternativ zur bestehenden Schlangenfarm und zum Krokodilhaus beabsichtigt werden zu bebauen, sind seit den 1960er Jahren und seit 1987 bebaut. Die bestehende Bebauung durch Schlangenfarm und Krokodilhaus hat sich in der Höhe und in der Gestaltung bisher derartig gestaltet, dass diese keine Beeinträchtigung des Landschaftsdenkmals nach sich ziehen. Im Gegenteil wurde sogar der historische Charakter beibehalten. Dabei wurde besonders auf den Erhalt der Sichtachsen zum Schloss Friedrichsfelde Wert gelegt.

 

Gleichzeitig stellt diese Fläche nicht nur ein Gesamtensemble unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes dar, sondern ist ein wesentlicher Bestandteil im Ortsteil Friedrichsfelde, um die Belastung von Feinstaub mittels Grünflächen und Baumbepflanzung zu verringern.

 

Lt. dem Flächennutzungsplan (FNP) ist der Tierpark an der Stelle, die bebaut werden soll, wie im übrigen im gesamten Tierpark, eine Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil. Eine unnötige Bebauung und Versiegelung von Flächen ist daher nicht nur nicht erforderlich, sondern nicht im Interesse vom Bezirk Lichtenberg.

 

Die Flächen der Schlangenfarm und vom Krokodilhaus sowie angrenzende Bereiche, die bebaut werden sollen, sind Flächen, die bisher als Gemeinbedarfsflächen zur Verfügung stehen. Insbesondere ist nicht erkennbar, auf welcher Grundlage diese Flächen der Gemeinbedarfsflächen „Tierpark“ entzogen werden sollen und einer neuen Nutzung zugeführt werden. Die internationale wissenschaftliche Arbeit vom Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) wird hierbei mehr als anerkannt, kann aber keinen Grund für die Zweckentfremdung darstellen.

 

Der Gründer und langjährige Direktor vom Tierpark, Prof. Dr Heinrich Dathe, hat das Vorgängerinstitut vom heutigen IZW gegründet. Der Direktor vom Tierpark, Dr. Bernhard Blaszkiewitz, hat mit dem IZW bereits Verhandlungen zur Erweiterung des Gebäudekomplexes des IZW geführt, die nicht die Grünflächenstruktur und die bestehende Bebauung beeinflusst hätten. Es ist nicht nachvollziehbar, warum auf der damaligen Verhandlungsbasis eine Bebauung im Interesse des Gemeinwesens seitens der gegenwärtigen Geschäftsführung vom Tierpark weiterverfolgt wurde.

 

Eine beabsichtigte Bebauung würde die Änderung des FNP erforderlich machen, welches nicht nachvollziehbar ist.

 

Für den Ortsteil Friedrichsfelde wurde im Rahmen der Vorstellung der Vorstellung des Rahmenplans Friedrichsfelde am 17. August 2021 der Erhalt von Grünflächen definiert. Auch aus diesem Grund ist eine Zweckentfremdung von Flächen des Tierparks zu vermeiden.

 

 

 

 
 

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