Drucksache - DS/2283/VIII  

 
 
Betreff: Planungsrecht in Alt-Hohenschönhausen modernisieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ökologische Stadtentwicklung und MieterschutzBezirksamt
   
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.09.2021 
56. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
09.12.2021 
3. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management Entscheidung
13.01.2022 
2. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management vertagt   
10.02.2022 
3. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.03.2022 
6. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.08.2022 
9. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management Entscheidung
13.10.2022 
14. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
BE ÖSM PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument
Aufhebungsantrag CDU PDF-Dokument
BE ÖSM PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, eine Planung vorzulegen, welche differenzierte Entwicklungen in diesem Planungsraum ermöglicht. Dabei sollen folgende Ziele und Bedingungen erfüllt werden:

 

-          eine klimaneutrale Entwicklung des Stadtquartiers;

-          ein Mix aus Gewerbe, Wohnen, Grünflächen, medizinischer Versorgung, sozialer Infrastruktur und Kultur;

-          eine Step-By-Step-Entwicklung, die Entwicklungsschritte einzeln für die BVV zur Beschlussfassung ermöglicht;

-          eine ausreichende Anzahl von Verkehrsflächen sollen verschiedene Flächen verbinden und ein durchlässiges Quartier gestalten;

-          eine auf Kollaborationen gerichtete Projektbegleitung und Einbeziehung des Eigentümers;

-          als Vorstufe eine Machbarkeitsstudie durch die Projektentwicklung.

 

Der BVV soll regelmäßig berichtet werden.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Im Zuge der Erarbeitung der Rahmenplanung für das Gewerbeareal südlich der Gärtnerstraße/westlich der Ferdinand-Schultze-Straße wurden vom beauftragten Büro differenzierte Entwicklungsszenarien für das Gebiet erarbeitet und deren Umsetzbarkeit sowie die Vor- und Nachteile aufgezeigt.

Die Erstellung der Rahmenplanung erfolgt unter Einbeziehung der in dem Gebiet ansässigen Akteurinnen und Akteuren. Zwischen November 2021 und März 2022 wurden vom beauftragten Büro Sondierungsgespräche durchgeführt, um die Bestandssituation sowie die Entwicklungsabsichten zu erfragen. Ferner fand am 3. Juni 2022 ein Stakeholder-Workshop mit den ansässigen Eigentümern sowie Vertreterinnen und Vertretern der Senatsverwaltungen SenSBW und SenWiEnB, des Bezirksamtes (Wifö, Stapl), der IHK, der Handwerkskammer und des bezirklichen Wirtschaftskreises statt. Im Ergebnis wurde deutlich, dass eine Mehrzahl der Eigentümer die vom Bezirksamt angestrebte gewerbliche Weiterentwicklung des Standorts befürwortet.

Schon jetzt ist jedoch festzuhalten, dass ein gemischt genutztes Quartier aus Wohnen und Gewerbe aus den übergeordneten Planungszielen des Landes Berlins sowie den wirtschaftspolitischen Zielstellungen der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe nicht entwickelbar ist. Die Flächen des Gebietes sind im Flächennutzungsplan Berlin als gewerbliche Bauflächen dargestellt. Eine Mischnutzung entspricht auch keineswegs den Zielen des Stadtentwicklungsplanes Wirtschaft 2030, welcher für den Standort die aktive Sicherung und Entwicklung gewerblicher Bauflächen sowie eine Verdichtung des Standortes mit Nutzungen, die dem Entwicklungskonzept für den produktionsgeprägten Bereich (EpB) entsprechen, vorsieht. Auch widerspricht eine solche Entwicklung zum Wohnen den Interessen von einigen Eigentümern vor Ort, die ihre an durchaus relevanten Standorten vorhandenen gewerblichen Nutzungen unbedingt fortführen wollen und Einschränkungen ihres Betriebes nicht hinnehmen wollen und werden.

Die Ausschreibung zur gewerblichen Rahmenplanung hat die von der BVV geforderten Ziele einer verkehrlichen und ökologischen Aufwertung des Gebiets - soweit es in dieser Planungsphase möglich ist – bereits als Teil der Aufgabenstellung berücksichtigt. Inwieweit Flächen für soziale Infrastruktureinrichtungen, für Kultur sowie für die medizinische Versorgung in der Rahmenplanung berücksichtigt werden können, wird in der weiteren Bearbeitung geprüft.

 

Über die Arbeitsstände des Wirtschaftsflächenkonzeptes und der auch aus diesem Konzept ableitbaren städtebaulichen Rahmenplanung wurden die zuständigen Ausschüsse für Europa, Wirtschaftsförderung und Sozialraumsteuerung sowie für Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management in einer gemeinsamen Sitzung am 10.05.2022 detailliert informiert.

 

Der weitere Verfahrensprozess sieht in einem nächsten Arbeitsschritt die Information und die Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit vor. Diese soll im Sommer 2022 online über die Plattform mein.Berlin.de durchgeführt werden. Daran anschließend werden die gesammelten Informationen in einem Endbericht zusammengefasst und dem Bezirksamt zum Beschluss vorgelegt sowie der BVV zur Kenntnis gegeben.

Die abgeschlossene bezirkliche Rahmenplanung wird die zukünftige Arbeitsgrundlage für die qualifizierende Weiterentwicklung des Gebiets bilden. Darauf aufbauend sollen schrittweise die bereits eingeleiteten Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden und den planungsrechtlichen Zulässigkeitsrahmen sichern.

Die BVV sowie deren Ausschüsse werden wie bisher üblich auch künftig über die einzelnen Verfahrensschritte informiert bzw. zum Abschluss der Verfahren um Entscheidung gebeten.

 

 
 

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