Drucksache - DS/2243/VIII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen: a) die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-107 vom 16. September 2020 für die Grundstücke Schleizer Straße 65, 67, 75, nördlich Plauener Straße 81 C (Flurstücke 427 und 502) und Ferdinand-Schultze-Straße 55, 65 und 71 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen als Rechtsverordnung.
Anlage: Abzeichnung des Bebauungsplanes als PDF-Datei
b) mit der Ausführung der notwendigen Schritte zur Veröffentlichung der Rechtsverordnung den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.
c) die Bezirksverordnetenversammlung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-107 in Kenntnis zu setzen. Begründung:Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.06.2021 zur Drucksache Nr. DS/2207/VIII den Bebauungsplan 11-107 vom 16. September 2020 für die Grundstücke Schleizer Straße 65, 67, 75, nördlich Plauener Straße 81 C (Flurstücke 427 und 502) und Ferdinand-Schultze-Straße 55, 65 und 71 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen und die dazugehörige Begründung beschlossen sowie über die Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-107 entschieden. Gemäß § 6 Abs. 3 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch muss das Bezirksamt durch Beschluss den Bebauungsplan als Rechtsverordnung festsetzen. Die Verkündung der Rechtsverordnung erfolgt im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin. |
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