Drucksache - DS/2196/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, an der Kreuzung Franz-Jacob-Straße/Karls-Lade-Straße den fließenden Verkehr zu entschärfen, um den Grundschulkindern einen sicheren und eigenständigen Schulweg zur Sonnenuhrgrundschule zu ermöglichen.
In diesem Zusammenhang soll geprüft werden, ob der Durchgangsverkehr unterbunden werden kann. In diesen Prozess sind die Einwohner*innen einzubeziehen.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Für die ursprüngliche Antragsversion hat das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) klargestellt, dass die Einrichtung einer Lichtzeichenanlage an die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung (aktuell noch SenUVK) zur Prüfung übermittelt werden müsste. Es ist jedoch anzumerken, dass Lichtzeichenanlagen nicht innerhalb von Tempo 30 Zonen eingerichtet werden. Somit ist von einer ablehnenden Antwort der SenUVK auszugehen.
Das Hauptproblem an der besagten Örtlichkeit besteht in der ungünstigen Kopplung von Tramverkehr, vierarmigen Knotenpunkt und Verbindungsfunktionen der Straßen. Ein Umbau der Gehwegköpfe ist bereits erfolgt und hat die verfügbare Fahrbahnbreite stark reduziert. Dementsprechend ist die Leistungsfähigkeit des Knotens zugunsten der Verkehrssicherheit stark reduziert worden, Stauerscheinungen während der Hauptverkehrszeiten sind die logische Konsequenz. Aus Sicht des SGA sind die baulichen und verkehrlichen Möglichkeiten an dieser Stelle erschöpft.
Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass die Vermutung, dass die eingerichteten Gehwegvorstreckungen und die geänderte Vorfahrtsregelung keinen Sicherheitsgewinn gebracht haben, nicht geteilt wird. Somit könnte aus Sicht des SGA nur noch über eine Änderung der Widmung Einfluss auf das Verkehrsgeschehen genommen werden, indem die Franz-Jacob-Straße (für den Durchgangsverkehr) teilweise eingezogen und dann baulich abgetrennt wird.
Erst bei entsprechender Zustimmung der davon betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie angrenzenden Gewebetreibenden und nach erfolgter tiefergehender verkehrlicher Prüfung des Antrags würde die Straßenverkehrsbehörde des SGA die entsprechend notwendigen verkehrlichen Sicherungsmaßnamen (z.B. Zeichen 357 StVO und oder rot/weiße Markierungen an Sperrpfosten etc….) anordnen und anschließend.
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