Drucksache - DS/2196/VIII  

 
 
Betreff: Schulwegsicherheit für die Sonnenuhrgrundschule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.06.2021 
53. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste Entscheidung
24.08.2021 
51. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.09.2021 
56. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.01.2022 
4. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr Entscheidung
09.02.2022 
3. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
Anlage Antrag SPD PDF-Dokument
BE ÖOVBd PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, an der Kreuzung Franz-Jacob-Straße/Karls-Lade-Straße den fließenden Verkehr zu entschärfen, um den Grundschulkindern einen sicheren und eigenständigen Schulweg zur Sonnenuhrgrundschule zu ermöglichen.

 

In diesem Zusammenhang soll geprüft werden, ob der Durchgangsverkehr unterbunden werden kann. In diesen Prozess sind die Einwohner*innen einzubeziehen.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Für die ursprüngliche Antragsversion hat das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) klargestellt, dass die Einrichtung einer Lichtzeichenanlage an die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung (aktuell noch SenUVK) zur Prüfung übermittelt werden müsste. Es ist jedoch anzumerken, dass Lichtzeichenanlagen nicht innerhalb von Tempo 30 Zonen eingerichtet werden. Somit ist von einer ablehnenden Antwort der SenUVK auszugehen.

 

Das Hauptproblem an der besagten Örtlichkeit besteht in der ungünstigen Kopplung von Tramverkehr, vierarmigen Knotenpunkt und Verbindungsfunktionen der Straßen. Ein Umbau der Gehwegköpfe ist bereits erfolgt und hat die verfügbare Fahrbahnbreite stark reduziert. Dementsprechend ist die Leistungsfähigkeit des Knotens zugunsten der Verkehrssicherheit stark reduziert worden, Stauerscheinungen während der Hauptverkehrszeiten sind die logische Konsequenz. Aus Sicht des SGA sind die baulichen und verkehrlichen Möglichkeiten an dieser Stelle erschöpft.

 

Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass die Vermutung, dass die eingerichteten Gehwegvorstreckungen und die geänderte Vorfahrtsregelung keinen Sicherheitsgewinn gebracht haben, nicht geteilt wird. Somit könnte aus Sicht des SGA nur noch über eine Änderung der Widmung Einfluss auf das Verkehrsgeschehen genommen werden, indem die Franz-Jacob-Straße (für den Durchgangsverkehr) teilweise eingezogen und dann baulich abgetrennt wird.

 

Erst bei entsprechender Zustimmung der davon betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie angrenzenden Gewebetreibenden und nach erfolgter tiefergehender verkehrlicher Prüfung des Antrags würde die Straßenverkehrsbehörde des SGA die entsprechend notwendigen verkehrlichen Sicherungsmaßnamen (z.B. Zeichen 357 StVO und oder rot/weiße Markierungen an Sperrpfosten etc….) anordnen und anschließend.

 

 

 
 

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