Drucksache - DS/2171/VIII  

 
 
Betreff: Quartierspark Neubrandenburger Straße mit barrierefreien Toilette ausstatten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.05.2021 
52. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.10.2021 
57. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, für den Quartierspark Neubrandenburger Straße die Aufstellung einer barrierefreien (Öko-)Toilette zu prüfen.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Zuständigkeit für die Errichtung und den Betrieb der öffentlichen Toiletten im Land Berlin liegt bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz („Toilettenkonzept für Berlin“). Diesbezüglich hat sich das Land Berlin für ein Modell entschieden, bei dem öffentliche Toiletten durch die Firma Wall aufgestellt und betrieben werden, wobei auch ein entsprechendes Nutzungsentgelt zur Reinigung, Wartung/Unterhaltung und Qualitätssicherung vorgesehen ist.

 

Das Straßen- und Grünflächenamt stimmt sich mit der Firma WALL regelmäßig zur grundsätzlichen Eignung neuer Standorte ab, berät und unterstützt entsprechend und nimmt auch Vorschläge aus der Bevölkerung zur Bewertung entgegen. Das Straßen- und Grünflächenamt hat eine Prüfung des Standortes bei der Firma WALL angeregt. Grundsätzlich ist dabei zu beachten, dass WALL Toiletten nur auf Straßenland und nicht innerhalb geschützter Grünanlagen aufgestellt werden und viele Standorte aufgrund fehlender Medien nicht umgesetzt werden können.

 

Der Kauf, die Miete sowie Unterhaltung weiterer zusätzlicher ECO-Toiletten wird vom Straßen- und Grünflächenamt mit Verweis auf vieler ähnlich lautender Drucksachen aufgrund der Finanzierung aus Unterhaltungsmitteln ausgeschlossen.

 

Nach Abschluss der Prüfung des Standortes durch die Firma WALL und entsprechender Finanzierungszusage der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wird die BVV erneut in Kenntnis gesetzt.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen