Drucksache - DS/2108/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-158 – Frühzeitige Beteiligungen und Änderung des Geltungsbereiches; Arbeitstitel: „Zwieseler Straße/Nord“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtSozWiArbBzStR StadtBüDArbFM,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
29.04.2021 
51. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Entscheidung
20.05.2021 
75. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage 3 PDF-Dokument
VzK - Anlage 4 PDF-Dokument
VzK - Anlage 3 PDF-Dokument
VzK - Anlage 4 PDF-Dokument
Kenntnisnahme ÖSM PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, der Nachbarbezirke und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch im Bebauungsplan-Verfahren 11-158 „Zwieseler Straße/Nord“.

 

Anlage 1: Räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2: Auswertung und Ergebnis

 

b) das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch im Bebauungsplan-Verfahren 11-158 „Zwieseler Straße/Nord“.

 

Anlage 3: Auswertung und Ergebnis

 

c) den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11-158 „Zwieseler Straße/Nord“ für das Grundstück Zwieseler Straße 164 und die unmittelbar südlich und östlich angrenzenden Grundstücke zu ändern.

 

 Die wesentlichen Planungsziele sind:

-           die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets,

-           die Festsetzung einer naturnahen Parkanlage sowie

-           die Sicherung vorhandener und künftiger Straßenverkehrsflächen.

 

Anlage 4: Geänderter räumlicher Geltungsbereich

 

d) entsprechend den vorhergenannten Ergebnissen das Bebauungsplan-Verfahren 11-158 „Zwieseler Straße/Nord“ weiterzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch und die Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch zu beteiligen.

 

e) mit der Durchführung des Beschlusses zu c) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

Begründung:

Zu a) und b):

Unterrichtung über den Stand des laufenden Be-bauungsplan-Verfahrens nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und der Öffentlichkeit in Vorbereitung der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, der Nachbarbezirke und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB.

 

Zu c)

Das städtebauliche Konzept hat sich im Laufe des Verfahrens geringfügig geändert, da die Grundstücke im südöstlichen Bereich (entlang der nicht ausgebauten Beerfelder Straße) vom Investor nicht erworben werden konnten. Somit fällt dieser Bereich gänzlich weg. Daraus ergibt sich ebenfalls ein neuer Zuschnitt des Geltungsbereiches. Die Flurstücke 311 und 312 fallen aus dem Geltungsbereich heraus. Zudem werden aber die östlich zum ehemaligen Bahndamm und der neuen Tangentialverbindung-Ost (TVO) gelegenen Flächen mit in den Geltungsbereich einbezogen.

 

 
 

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