Drucksache - DS/2091/VIII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das vom Abgeordnetenhaus am 17.3.2016 verabschiedete Berliner Energiewendegesetz (EWG Bln) formuliert u.a. die Verringerung der Kohlendioxidemissionen des Landes Berlin (§§3 und 9 EWG Bln), die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand (§6 EWG Bln), sowie Energie- und Kohlendioxidbilanzen zu erstellen und Aussagen über Energieeinsparungen zu treffen (§ 9 EWG Bln).
Der Energiebericht Gebäude 2018 präsentiert die Ergebnisse des von der SE Facility Management betriebenen Energiecontrollingsystems. Er umfasst die Verbrauchs- und Kostenauswertungen sowie die Kohlendioxidemissionen inklusive der jeweiligen langfristigen Entwicklungen seit 2010, die Bewertung der Energie- und Wasserverbräuche der Gebäude und die Darstellung von Einspareffekten durch Sanierungsmaßnahmen. Der Energiebericht bildet den jüngsten, vollständig vorliegenden und validierten Datenstand ab. Für die Stromverbräuche der Jahre 2019 und 2020 hat der Stromlieferant einen erheblichen Teil der Abrechnungen noch nicht fehlerfrei vorgelegt, sodass die vollständigen Energieberichte für diese Jahre noch nicht erstellt werden können. Eine frühzeitigere Erstellung des Energieberichts 2018 war nicht möglich, da zunächst der Erstellung des energetischen Sanierungsfahrplans Priorität eingeräumt wurde und die Energiebeauftragte des Bezirks erst seit September 2020 von Ihren Aufgaben im Datenmanagement entlastet werden konnte.
Anlage: Energiebericht Gebäude 2018
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