Drucksache - DS/2053/VIII  

 
 
Betreff: Frühzeitige Information über geplante Baumfällungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.03.2021 
49. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Umwelt und Klimaschutz mitberatend
07.04.2021 
31. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt und Klimaschutz vertagt   
05.05.2021 
32. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt und Klimaschutz erledigt   
Haushalt und Personal Entscheidung
14.04.2021 
53. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
12.05.2021 
54. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
09.06.2021 
55. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.08.2021 
55. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.10.2021 
57. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Stellungnahme Umwelt/Klima  
BE HP PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich weiterhin an den am 27.06.2013 in der BVV einstimmig gefassten Beschluss zur DS/0668/VII zu halten. In Ergänzung dazu sollen geplante Baumfällungen rechtzeitig, mindestens 4 Wochen im Voraus oder bei kurzfristigerer Anfrage unverzüglich mit der Genehmigung, auch den im unmittelbaren Umfeld der Maßnahme wohnenden Menschen bekannt gegeben werden. Darauf soll das Bezirksamt die Antragsteller:innen / Grundstückseigentümer:innen im Rahmen der Fällgenehmigungen verpflichtend hinweisen. So könnten z.B. Aushänge in den Hauseingängen angeregt werden.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt Lichtenberg wird auch in der kommenden Legislaturperiode der BVV über größere geplante Baumfällungen berichten.

 

Das Umwelt- und Naturschutzamt ist zuständig für den Vollzug der Baumschutzverordnung und das Erteilen der Ausnahmegenehmigungen. Die Terminierung der tatsächlichen Baumfällungen liegt in alleiniger Verantwortung der Grundstückseigentümer, einer Anzeige beim zuständigen Amt bedarf es im Vorfeld nicht.

 

Das Umwelt- und Naturschutzamt begrüßt es, wenn von Grundstückseigentümern eine offene und transparente Informationspolitik gepflegt wird. Auf die Informationspolitik der Grundstückseigentümer gegenüber im Umfeld der Maßnahme wohnenden Menschen hat das Umwelt- und Naturschutzamt jedoch keinen Einfluss und kann dies nicht anordnen oder verlangen.

 

 
 

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