Drucksache - DS/2053/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich weiterhin an den am 27.06.2013 in der BVV einstimmig gefassten Beschluss zur DS/0668/VII zu halten. In Ergänzung dazu sollen geplante Baumfällungen rechtzeitig, mindestens 4 Wochen im Voraus oder bei kurzfristigerer Anfrage unverzüglich mit der Genehmigung, auch den im unmittelbaren Umfeld der Maßnahme wohnenden Menschen bekannt gegeben werden. Darauf soll das Bezirksamt die Antragsteller:innen / Grundstückseigentümer:innen im Rahmen der Fällgenehmigungen verpflichtend hinweisen. So könnten z.B. Aushänge in den Hauseingängen angeregt werden.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt Lichtenberg wird auch in der kommenden Legislaturperiode der BVV über größere geplante Baumfällungen berichten.
Das Umwelt- und Naturschutzamt ist zuständig für den Vollzug der Baumschutzverordnung und das Erteilen der Ausnahmegenehmigungen. Die Terminierung der tatsächlichen Baumfällungen liegt in alleiniger Verantwortung der Grundstückseigentümer, einer Anzeige beim zuständigen Amt bedarf es im Vorfeld nicht.
Das Umwelt- und Naturschutzamt begrüßt es, wenn von Grundstückseigentümern eine offene und transparente Informationspolitik gepflegt wird. Auf die Informationspolitik der Grundstückseigentümer gegenüber im Umfeld der Maßnahme wohnenden Menschen hat das Umwelt- und Naturschutzamt jedoch keinen Einfluss und kann dies nicht anordnen oder verlangen.
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