Drucksache - DS/2031/VIII  

 
 
Betreff: Laufzeit der Beauftragung von Stadtteilkoordinationen in Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzBm/PersFinImmKult 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.02.2021 
48. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Wirtschaft, Arbeit und Soziales und Gemeinwesen Entscheidung
08.04.2021 
51. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Wirtschaft, Arbeit und Soziales und Gemeinwesen zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen, die Beauftragungslaufzeit der fünf Stadtteilkoordinationen in Lichtenberg um ein Jahr (bis zum 31.12.2022) zu verlängern.

 

Begründung

Mit BA-Beschluss 8/163/2017 wurde seinerzeit die Neubeauftragung der im Ergebnis des Inte­ressenbekundungsverfahrens (IBV) vom 13.09.2017 ausgewählten Träger der Stadtteilarbeit für den Zeitraum 2018 bis 2021, d.h. für 4 Jahre beschlossen (s. DS/0102/VIII). Daher wäre planmäßig im ersten Halbjahr 2021 der breit basierte und damit traditionell aufwändigere Prozess eines neuen IBV durchzuführen. Dieses müsste aus verfahrenstechnischen Gründen und mit Rücksicht auf arbeits- sowie mietvertragliche Bindungen bis spätestens zu Beginn der Sommerferien abge­schlossen sein.

Insbesondere aus der gegenwärtigen schwierigen Pandemie-geprägten Situation heraus begründet sich eine befristete Verlängerung des bestehenden Beauftragungszeitraumes. Die andauernde Lage mit den bekannten Funktionsbeeinträchtigungen erschwert ein personell breit untersetztes und fachlich sorgfältig differenzierendes Auswahlverfahren erheblich. Aus fachlicher Sicht besteht zudem das besondere Interesse, die „pandemieerprobten“ Kolleg:innen der gegenwärtigen Periode möglichst bis zu einer Konsolidierung der allgemeinen Lage auch zu halten und nicht – wegen evtl. möglicher Trägerwechsel – in einem insgesamt knappen Fachkräftemarkt vorzeitig zu verlieren.

Auch den derzeitigen Kolleg:innen der Stadtteilarbeit gegenüber ist die Verschiebung - in der gegenwärtigen, von Unsicherheit geprägten gesellschaftlichen und Arbeitsmarkt-Situation -  eine Geste der Fairness. Ferner lassen die politischen Neubildungen in der Folge der Wahlen im Herbst 2021 eine vorläufige Haushaltswirtschaft zu Beginn des Jahres 2022 und damit einen ggf. verzögerten Projektstart im Falle evtl. veränderter Beauftragungen erwarten. Kontinuitäten und ein sonst möglicher Wissenstransfer gingen verloren.

 

 

 
 

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