Drucksache - DS/2020/VIII  

 
 
Betreff: Hundetoilette in der Rosenfelder Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.02.2021 
48. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste mitberatend
23.03.2021 
47. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste erledigt   
Haushalt und Personal Entscheidung
10.03.2021 
52. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
14.04.2021 
53. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
12.05.2021 
54. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
09.06.2021 
55. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.08.2021 
55. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
04.11.2021 
1. (konstituierende) Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
BE HP PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die BVV hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in Zusammenarbeit mit der BSR an der Ecke Rosenfelder Straße / Irenenstraße eine sogenannte Hundetoilette mit einem Mülleimer (ohne Tütenspender) im Rahmen eines Pilotprojektes zu errichten. Der Mülleimer sollte durch das Grünflächenamt regelmäßig geleert werden. Als bauliches Vorbild für eine Hundetoilette könnten ähnliche Installationen aus Wien herangezogen werden.

 

Sollte der Bezirk keine Zugriffsrechte auf die Fläche haben, möge das Bezirksamt mit der/dem Eigentümer*in die Errichtung einer Hundetoilette oder die Errichtung am Zahmenhofpark prüfen und bei einem positiven Ergebnis umsetzen.

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) ist für die ordnungsgemäße Reinigung der öffentlichen Straßen nicht zuständig. Diese Aufgabe liegt in der Verantwortung der BSR (außer in Straßen der Reinigungsklasse C). Sogenannte Hundetoiletten sind auch nicht Bestandteil einer öffentlichen Straße. Der Gesetzgeber hat dafür keine Regelung getroffen.

 

In Gebieten mit unmittelbar angrenzender Wohnbebauung und der damit verbundenen Belastung der Anwohnenden wird dies durch den Straßenbaulastträger für unzumutbar erachtet und abgelehnt.

Wichtig in diesem Zusammenhang zu wissen ist, dass Hundeführer/-innen ohnehin verpflichtet sind, den Hundekot aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Dies kann problemlos über einen „normalen“ Papierkorb erfolgen.

 

Auf Anfrage wurde von der BSR mitgeteilt, dass auch diese nicht im Besitz von Hundekotmülleimern ist. Die BSR hat jedoch auf Bitte des SGA einen zusätzlichen „normalen“ Papierkorb, in dem eben auch üblicherweise Hundekot zu entsorgen ist, am Standort Irenenstraße angebracht.

 

 
 

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