Drucksache - DS/2020/VIII
Die BVV hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in Zusammenarbeit mit der BSR an der Ecke Rosenfelder Straße / Irenenstraße eine sogenannte Hundetoilette mit einem Mülleimer (ohne Tütenspender) im Rahmen eines Pilotprojektes zu errichten. Der Mülleimer sollte durch das Grünflächenamt regelmäßig geleert werden. Als bauliches Vorbild für eine Hundetoilette könnten ähnliche Installationen aus Wien herangezogen werden.
Sollte der Bezirk keine Zugriffsrechte auf die Fläche haben, möge das Bezirksamt mit der/dem Eigentümer*in die Errichtung einer Hundetoilette oder die Errichtung am Zahmenhofpark prüfen und bei einem positiven Ergebnis umsetzen.
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) ist für die ordnungsgemäße Reinigung der öffentlichen Straßen nicht zuständig. Diese Aufgabe liegt in der Verantwortung der BSR (außer in Straßen der Reinigungsklasse C). Sogenannte Hundetoiletten sind auch nicht Bestandteil einer öffentlichen Straße. Der Gesetzgeber hat dafür keine Regelung getroffen.
In Gebieten mit unmittelbar angrenzender Wohnbebauung und der damit verbundenen Belastung der Anwohnenden wird dies durch den Straßenbaulastträger für unzumutbar erachtet und abgelehnt. Wichtig in diesem Zusammenhang zu wissen ist, dass Hundeführer/-innen ohnehin verpflichtet sind, den Hundekot aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Dies kann problemlos über einen „normalen“ Papierkorb erfolgen.
Auf Anfrage wurde von der BSR mitgeteilt, dass auch diese nicht im Besitz von Hundekotmülleimern ist. Die BSR hat jedoch auf Bitte des SGA einen zusätzlichen „normalen“ Papierkorb, in dem eben auch üblicherweise Hundekot zu entsorgen ist, am Standort Irenenstraße angebracht.
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