Drucksache - DS/1997/VIII  

 
 
Betreff: Abwägungsklausel für genehmigungspflichtige Vorhaben und sonstige Maßnahmen im Bebauungsplangebiet 11-80
Status:öffentlichAktenzeichen:s. DS/2321/VIII
 Ursprungaktuell
Initiator:BVO Bündnis 90/Die GrünenÖkologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungDringliche Beschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.01.2021 
47. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Entscheidung
04.02.2021 
69. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz vertagt   
23.09.2021 
81. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management Entscheidung
09.06.2022 
10. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.06.2022 
8. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BVO Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
Dringl. BE ÖSM PDF-Dokument

Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 1997/VIII in folgender geänderter Fassung:

 

Das Bezirksamt wird ersucht in Zusammenarbeit mit den Senatsverwaltungen und entsprechend dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz (AZG) für die in § 14 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) bezeichneten Vorhaben und sonstigen Maßnahmen im Bebauungsplangebiet 11-80 die Erkenntnisse der bauhistorischen Studie zum ehemaligen MfS-Areal Normannenstraße[1] bei der Entscheidung über die Genehmigung zu berücksichtigen. Der BVV soll regelmäßig über den aktuellen Planungsstand und ggf. notwendige Änderungen der Planung berichtet werden.

 

Begründung:

In der Ausschussberatung wurde deutlich, dass die Zuständigkeit für das B-Planverfahren an die für Bauen zuständige Senatsverwaltung übergehen soll. Dieser Umstand erforderte eine Änderung des Antragstextes. Da das Bauantragsverfahren im Bezirk verbleibt, ist der Ausschuss aber weiterhin der Auffassung, dass die Berücksichtigung des baukulturellen Erbes bei der Entwicklung des Campus für Demokratie auch auf Lichtenberger Ebene eine Rolle spielen muss.

 

Text des Ursprungsantrages:

Das Bezirksamt wird ersucht für die in § 14 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) bezeichneten Vorhaben und sonstigen Maßnahmen im Bebauungsplangebiet 11-80 die Erkenntnisse der bauhistorischen Studie zum ehemaligen MfS-Areal Normannenstraße[1] bei der Entscheidung über die Genehmigung zu berücksichtigen.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Da es sich um eine Drucksache aus der voran gegangenen Wahlperiode handelt, der Beratungszeitraum, unter Einbezug einer Erörterung mit dem für den Campus für Demokratie vom Senat beauftragten Standortmanagement erheblich war, sollte eine weitere Verzögerung ausgeschlossen werden. Deswegen wird der BVV eine Beschlussfassung vor der Sommerpause empfohlen. Abstimmungsergebnis Dringlichkeit: 15/0/0

 

Abstimmungsergebnis: 11 / 0 / 3

 


[1] Seipelt/Hasler: Campus für Demokratie Berlin-Lichtenberg. Bauhistorische Studie zum ehemaligen MfS-Areal Normannenstraße, Berlin 2020 (Stand: 30.10.20)

 
 

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