Drucksache - DS/1985/VIII  

 
 
Betreff: Haushaltstitel "Schüler*innenhaushalte" schaffen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.01.2021 
47. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Haushalt und Personal Entscheidung
10.02.2021 
51. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.03.2021 
49. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.06.2021 
53. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
BE HP PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zur finanziellen Absicherung und Verstetigung des Projekts „Schüler*innenhaushalte“ zum frühestmöglichen Zeitpunkt hierfür einen eigenen Haushaltstitel einzurichten, der gewährleistet, dass für jede Schule in Lichtenberg zusätzlich zu den bestehenden Mitteln jährlich 3.000 € zur Verfügung stehen.

Sollten nicht alle Schulen ihre diesbezüglichen Mittel abrufen, wird das Bezirksamt ersucht, die Restsumme aus dem Haushaltstitel zweckgebunden für schulische Infrastrukturmaßnahmen einzusetzen.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hatte bereits in der Haushaltswirtschaft 2021 den Titel 53403 im Kapitel 3700 im Rahmen der Deckung mit 84.000 €bestückt. 28 Schulen haben sich für 2021 beworben. Dafür stehen pro Schule 3 000 € zur Verfügung.

Über die Ansatzbildung für den kommenden Doppelhaushalt 2022/23 wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen final von der BVV über die verfügbaren Ansätze entschieden.

Die Ansatzbildung wird aber nur bedarfsgerecht erfolgen können, da die Mittel im Gegensatz zu den Lehr- und Lernmitteln nicht rücklagefähig sind. Das Bezirksamt wird daher noch einmal auf die Schulen zugehe und den Bedarf ermitteln.

 

 
 

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