Drucksache - DS/1887/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,
für den Verein Lesben Leben Familie e.V. eine Regelförderung bereitzustellen. Diese sollte angelehnt sein an die Regelförderung eines Familienzentrums und damit ausreichend Personal- und Sachmittel (u. a. Miete) umfassen.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt unterstützt das Anliegen der Drucksache, weil es die Bedeutung des Regenbogenfamilienzentrums für die Förderung queerer Familien sowie zur Stärkung von Menschen unterschiedlicher geschlechtlicher Orientierung anerkennt und wertschätzt.
Das Bezirksamt hat mit dem Verein Lesben Leben Familie e.V. zunächst 2021 einen Leistungsvertrag geschlossen, der den Betrieb des Regenbogenfamilienzentrums im Jahr 2021 beinhaltete. Bedingt durch die geltende vorläufige Haushaltswirtschaft wurde in 2022 zunächst ein Leistungsvertrag vom 01.01. bis 30.06.2022 geschlossen. Nach Beendigung der vorläufigen Haushaltswirtschaft wird gemäß den Beschlüssen des Jugendhilfeausschusses vom 03.05.2022 sowie vom 07.06.2022 nunmehr ein Leistungsvertrag vom 01.07.2022 bis zum 31.12.2023 für den Betrieb des Regenbogenfamilienzentrums im Umfang von 72.619 € pro Jahr geschlossen. Das entspricht der Lichtenberger Regelförderung der Familienzentren.
Das Bezirksamt strebt damit – vorbehaltlich der Beschlussrechte des Jugendhilfeausschusses – die langfristige Sicherung und kontinuierliche Arbeit des Regenbogenfamilienzentrums an. |
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