Drucksache - DS/1586/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt möge sich dafür einsetzen, dass keine Lärmschutzwand auf dem Schulhof der geplanten Sekundarschule „Am Breiten Luch 3“ errichtet wird. Stattdessen sollen andere Wege für den Lärmschutz gefunden werden. Die Regel 3 bis 5 m² offene Pausenfläche pro Schüler ist auszuweisen.
Begründung: Unmittelbar am S-Bahnhof Hohenschönhausen wird auf dem Grundstück „Am Breiten Luch 3“ eine sogenannte Integrierte Sekundarschule (ISS) errichtet. Die künftige Schule werden 725 Schüler der Klassenstufen 7 – 13 besuchen. Sie wird eine der wichtigsten Bildungseinrichtungen in Hohenschönhausen. Geplant ist ein fünfgeschossiges Schulgebäude und eine Doppelturnhalle. Mit fünf Geschossen wird das Schulgebäude ungewöhnlich hoch. Es wurde richtig erkannt, dass das Grundstück zu klein für einen angemessenen großen Schulhof ist. Deshalb ist geplant, in unmittelbarer Nähe eine bestehende Turnhalle abzureißen, um Platz für einen weiteren Schulhof zu gewinnen. Bis zur Fertigstellung sind 725 Schüler und ihre Lehrer jedoch mit einem viel zu engen Schulhof konfrontiert. Nun soll an der Ostseite des Schulhofs eine Lärmschutzwand aufgestellt werden, die eine Höhe von vier Metern haben soll. Damit würde der geplante Schulhof von drei Seiten her durch hohe Gebäude und Mauern eingerahmt – für einen Schulhof ein untragbarer Zustand. In der Nachbarschaft befindet sich das Beispiel einer besseren Lösung. Nördlich der Falkenberger Chaussee steht ein Lärmschutzwall entlang der S-Bahngleise, der sehr viel weniger mauerhaft wirkt.
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