Drucksache - DS/1570/VIII  

 
 
Betreff: Sachgrundlose Befristungen in Lichtenberg weiter zurückdrängen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeHaushalt und Personal
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.01.2020 
39. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
20.02.2020 
40. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Haushalt und Personal Entscheidung
11.03.2020 
41. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
10.06.2020 
44. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
12.08.2020 
45. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
09.09.2020 
46. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
14.10.2020 
47. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal im Ausschuss abgelehnt   
Wirtschaft, Arbeit und Soziales und Gemeinwesen mitberatend
12.03.2020 
39. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Wirtschaft, Arbeit und Soziales und Gemeinwesen erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
10.12.2020 
46. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Stn des AS WASG  
BE HAP PDF-Dokument

Der Ausschuss Haushalt und Personal empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Drucksache 1570/VIII:

 

Begründung:

Der Ausschuss konnte sich der Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Soziales und Gemeinwesen nicht anschließen. Dieser hatte die Zustimmung empfohlen. Im Ausschuss Haushalt und Personal waren vor allem Fragen aus dem Jugendbereich offen, wo haushaltsbedingt Leistungsverträge nur für zwei Jahre abgeschlossen werden können und demzufolge auch die Anstellungen dort befristet sind.

 

Text des Ursprungsantrages:

Das Bezirksamt wird ersucht:

a) Befristungen ohne sachlichen Grund nach dem § 14 II, §14 IIa und §14 III Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) für Beschäftigungsverhältnisse in mit öffentlichen Mitteln finanzierten Einrichtungen in freier Trägerschaft abzuschaffen;

 

b) sich im Rahmen der Lichtenberger Unternehmensnetzwerke (Wirtschaftskreis Hohenschönhausen-Lichtenberg, UnternehmerRat etc.) ebenfalls für eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Beendigung der Praxis sachgrundloser Befristungen einzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis: 2 / 1 / 7

 

 
 

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