Drucksache - DS/1564/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen für einen zeitnahen Ersatzneubau der Gehrenseebrücke einzusetzen.
Der Ersatzneubau der Gehrenseebrücke soll den Vorgaben des Mobilitätsgesetzes Berlin entsprechen und beidseitig Fuß- und Radverkehrsanlagen aufweisen.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt Lichtenberg hat sich an die für das BVV-Anliegen zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) gewandt.
Die Einschätzung der BVV zu den Vorgaben des Mobilitätsgesetzes werden seitens der SenUVK geteilt. Die Brücke wird jedoch als in einem ausreichenden Zustand betrachtet, sodass zunächst eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung veranlasst wird, ob das Brückenbauwerk durch einen Neubau aufgrund des spannungsrisskorrosionsgefährdeten Spannstahls ersetzt werden muss. Falls ein Ersatzbau erforderlich erscheint, wird die SenUVK das Vorhaben in die Investitionsplanung des Landes Berlin aufnehmen und dabei die Vorgaben des Mobilitätsgesetzes mit einfließen lassen.
Näheres ist dem Antwortschreiben der SenUVK im Anhang zu entnehmen.
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