Drucksache - DS/1564/VIII  

 
 
Betreff: Ersatzneubau Gehrenseebrücke
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVO Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.01.2020 
39. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.08.2020 
43. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BVO Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument
VzK (Abb.) - Anlage  

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen für einen zeitnahen Ersatzneubau der Gehrenseebrücke einzusetzen.

 

Der Ersatzneubau der Gehrenseebrücke soll den Vorgaben des Mobilitätsgesetzes Berlin entsprechen und beidseitig Fuß- und Radverkehrsanlagen aufweisen.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt Lichtenberg hat sich an die für das BVV-Anliegen zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) gewandt.

 

Die Einschätzung der BVV zu den Vorgaben des Mobilitätsgesetzes werden seitens der SenUVK geteilt. Die Brücke wird jedoch als in einem ausreichenden Zustand betrachtet, sodass zunächst eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung veranlasst wird, ob das Brückenbauwerk durch einen Neubau aufgrund des spannungsrisskorrosionsgefährdeten Spannstahls ersetzt werden muss. Falls ein Ersatzbau erforderlich erscheint, wird die SenUVK das Vorhaben in die Investitionsplanung des Landes Berlin aufnehmen und dabei die Vorgaben des Mobilitätsgesetzes mit einfließen lassen.

 

Näheres ist dem Antwortschreiben der SenUVK im Anhang zu entnehmen.

 

 

 
 

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