Drucksache - DS/1425/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,
auf die rechtzeitige Umsetzung der Infrastrukturmaßnahmen an der Rummelsburger Bucht hinzuwirken bzw. diese aktiv zu unterstützen. Dies betrifft u. a.
Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Einhaltung der vereinbarten Zielzahlen für den geförderten Wohnraum zu prüfen. Der BVV ist regelmäßig – quartalsweise – zum aktuellen Sachstand zu berichten.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Der Fachbereich Stadtplanung steht im ständigen Austausch mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, auch zum Thema des geförderten Wohnens in der Rummelsburger Bucht.
- Bau einer Grundschule am Standort Hauptstraße 9 Der Standort wird von der SenSW als Nachrückerstandort der BSO II geführt, erste Vorbereitungsgespräche zwischen Bezirk und Hauptverwaltung haben schon stattgefunden. Derzeit liegt noch kein belastbarer Zeitplan für die Errichtung der 3-zügigen Grundschule vor, das Schuljahr 2023/24 erscheint derzeit unter Ausblendung etwaiger Unwägbarkeiten jedoch realistisch. Der Bezirk hat die erforderlichen Vorarbeiten weitgehend abgeschlossen, unter anderem die Entwidmung der Sportfläche. Auf den weiteren Ablauf der Planungs- und Ausführungsphase hat der Bezirk gegenüber der SenSW keinen Einfluss, insbesondere da dieser Standort schon mit hoher Dringlichkeit beplant wird. Für die Errichtung der Schule am Standort Hauptstraße 9 wird aktuell der Bebauungsplan XVII-9-1 „BerlinCampus I“ erarbeitet. Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplans wurde zur Verfahrensbeschleunigung angepasst und auf das Grundstück der Hauptstraße 9 reduziert. Zuvor war noch die neue Kindertagesstätte in der Hauptstraße 8 Bestandteil des Bebauungsplans. Im November erreichte uns ein Schreiben von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, die keine Bedenken gegen diese Geltungsbereichsänderung haben. Als nächstes steht die Behördenbeteiligung gemäß § 4 (2) BauGB an, die im 1. Halbjahr 2020 starten soll.
- Bau einer Gemeinschaftsschule für den weiterführenden Schulbetrieb an der Fischerstraße Die geplante neue fünfzügige Gemeinschaftsschule an der Fischerstraße muss durch ein Bebauungsplan-Verfahren planungsrechtlich ermöglicht werden, da das aktuelle Baurecht (Außenbereich nach § 35 BauGB) eine Schule nicht abdeckt und weitere Bedarfe gesichert werden müsse: wie ein Abwasserpumpwerk, der Neubau einer Grün- und Freifläche sowie Straßenplanung.
Folgende Grundstücksangelegenheiten müssen geklärt werden:
1. Flächensicherung Abwasserpumpwerk BWB und Ankauf derer Flächen 2. Flächenankauf BSR-Lagerplatz und Flächenverkauf an BSR landeseigener Fläche zur Arrondierung des Wertstoffhofes („Flächentausch“) 3. Klärung Finanzierung und Verlauf der Umfahrung Lückstraße 4. Verlagerung oder Integration des SGA-Lagerplatzes für Grünabfälle
Aktuell werden die Grundstücke erworben, bzw. nach Auslaufen von Erbbaurechtsverträgen in das bezirkliche Fachvermögen zurückgeholt. Zusätzlich muss die Erschließung gesichert werden. Danach soll ein Wettbewerbsverfahren für die Schule durchgeführt werden. Auf diesen Grundlagen kann dann das Bebauungsplan-Verfahren durchgeführt werden. Hier kann derzeit jedoch noch keine belastbare Aussage zu einer möglichen Realisierung getroffen werden. Eine Grundstücksbildung unter Beteiligung der BSR und der BWB gestaltet sich momentan schwierig. Eine Machbarkeitsstudie für die Liegenschaft liegt vor, allerdings überschneiden sich verschiedene Planungsabsichten aller Akteure.
- Planung Kita Hauptstr. 3A: An diesem Standort ist eine Kitaerweiterung in Höhe von ca. 80 Plätzen geplant. Sie soll über das Bebauungsplan-Verfahren XVII-5a-1 „Hauptstraße 3A“ gesichert werden. Aktuell wird dieses vorbereitet. Bis zur Festsetzung des dafür bereits aufgestellten B-Plan XVII-5a-1 werden erfahrungsgemäß noch bis zu zwei Jahre vergehen. Zurzeit laufen intensive Bemühungen und Abstimmungen mit UmNat, um Kompensationsflächen für die öffentlichen Spielflächen, die für die Kitaerweiterung weichen müssen, zu finden. Ohne eine ortsnahe Ersatzfläche für die Spielflächen kann das B-Planverfahren XVII-5a-1 nicht abgeschlossen werden. Die vom Bezirk favorisierte Freifläche in der Hauptstr. 8, die im Vermögen der BIM (SILB-Fläche) liegt, wird zurzeit von der Senatsverwaltung für Finanzen für diese Zwecke nicht freigegeben. Das Bezirksamt und die Senatsverwaltung für Kultur und Europa bemühen sich gemeinsam, die SenFin von der bezirklichen Notwendigkeit dieser ungenutzten Fläche zu überzeugen. Das Bebauungsplanverfahren ist zwingend notwendig, da das vorhandene Baurecht einer Erweiterung der Kindertagesstätte nicht ermöglicht.
- Planung Kita und Jugendfreizeiteinrichtung (JFE) Hauptstr. 8: Das im Fachvermögen des Jugendamtes befindliche Gebäude mit Freifläche von ca. 800 m² soll über ein Vergabeverfahren an einen geeigneten Träger zur Sanierung und anschließender Nutzung als Kita mit ca. 60 Plätzen und JFE übergeben werden. Dazu war es notwendig, die vorhandene Machbarkeitsstudie (MBS) um die Gutachten für Natur- und Artenschutz, Statik, Boden, Lärmschutz, Verkehr und Schadstoffe zu erweitern. Das Bezirksamt (Facility Management) und ein Architekturbüro haben diese Prüfleistungen erbracht bzw. diese sind in Bearbeitung. Im Ergebnis wurde durch die Machbarkeitsstudie nachgewiesen, dass die Kindertagesstätte im Bestandsgebäude untergebracht werden kann. Auch eine Unterbringung der öffentlichen Spielfläche aus der Hauptstr. 3a, angrenzend an die Kita-Freifläche, wird angestrebt. Die Planungen für die Kindertagesstätte in der Hauptstraße 8 sind weit vorangeschritten.
Im Frühjahr 2020 soll mit dem Vergabeverfahren begonnen werden, um im Frühsommer einen geeigneten Träger auszuwählen. Das Vergabeverfahren bindet enorme bezirkliche Kapazitäten und macht die Einbeziehung externer Expertise (insbesondere spezieller Rechtsanwaltsleistungen) erforderlich.
- Planung Kita An der Mole: Die HOWOGE plant das Errichten einer Kita mit ca. 40 – 48 Plätzen im Erdgeschoss des geplanten Wohnungsneubaus „An der Mole“. Dieses befindet sich am südlichen Ende des Geltungsbereiches des Bebauungsplans XVII-4 Ostkreuz in der Kynaststr. 6-9. Aktuell wurde noch kein Bauantrag eingereicht, es gab aber schon erste Vorbesprechungen – insbesondere zum Thema „Kindertagesstätte“. Die Fertigstellung ist für das Jahr 2022 geplant.
- Nutzung des Atelierprogramms Zur Nutzung des Atelierprogramms in der Hauptstraße 8 liegen dem Fachbereich Stadtplanung leider keine Informationen vor. Es gab bisher dsbzgl. auch keine offiziellen Anfragen. Es ist nur bekannt, dass diese Gebäude einer kulturellen Nutzung zugeführt werden sollen.
- Ansiedlung von Arztpraxen Sämtliche Bebauungspläne in der Rummelsburger Bucht haben baurechtlich die Möglichkeit für die Ansiedlung von Arztpraxen geschaffen. Der Fachbereich Stadtplanung hat keinen Einfluss auf die Niederlassung von Ärzt*innen in den festgesetzten Gebieten. Lediglich die Möglichkeit der Niederlassung von Praxen ist durch das Baurecht gesichert.
- Verkehrliche Erschließung Die Belange der einzelnen Verkehrsteilnehmenden wurden im Rahmen der Erarbeitung der Bebauungspläne in der Rummelsburger Bucht bereits berücksichtigt. Das Mobilitätsgesetz wird unter den gegebenen Randbedingungen beachtet.
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