Drucksache - DS/1376/VIII  

 
 
Betreff: Schöneicher Straße für den Radverkehr ertüchtigen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVO Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.08.2019 
33. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste mitberatend
24.09.2019 
31. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste erledigt   
Haushalt und Personal Entscheidung
11.09.2019 
35. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
09.10.2019 
36. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
13.11.2019 
37. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
11.12.2019 
38. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.01.2020 
39. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.06.2020 
42. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
AzB BVO Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
Stellungnahme ÖOVBd PDF-Dokument
BE HAP PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Schöneicher Straße in erster Linie für den Radverkehr instand zu setzen und zu sanieren.

 

Es möge zudem prüfen, ob nach erfolgter Sanierung die Anordnung einer Fahrradstraße mit geeigneten Zusatzzeichen für die Förderung umweltbewusster Mobilität zielführend ist. Notwendige Investivmaßnahmen sollen zur Anmeldung und Umsetzung gebracht werden.

 

Darüber hinaus soll eine Förderung durch Mittel von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geprüft werden.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Je nach Ausbaustandard der Schöneicher Straße würden Kosten in Höhe von ca. 500.000 Euro (nur Fahrbahn) bis ca. 800.000 Euro (komplette Straße mit Gehwegen und Beleuchtung) anfallen. Um die Schöneicher Straße in erster Linie für den Radverkehr instand zu setzen und zu sanieren, sind keine Mittel im Bezirkshaushalt vorhanden. Dabei ist zu bedenken, dass eine einfache Umwidmung ohne Sanierung der Straße nicht sinnvoll ist. Eine etwaige Umwidmung der Straße müsste mit dem Fachbereich V des Straßen- und Grünflächenamtes und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz abgestimmt werden. Die Umwidmung ist in den oben geschätzten Sanierungskosten enthalten. Der Bedarf als Fahrradstraße müsste dazu zunächst erfasst werden, da es sich um einen starken Eingriff handelt.

 

Das Straßen- und Grünflächenamt wird mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Kontakt aufnehmen. Sofern es weitere, mitteilungsfähige Erkenntnisse gibt, wird die BVV unaufgefordert informiert.

 

 
 

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