Drucksache - DS/1376/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Schöneicher Straße in erster Linie für den Radverkehr instand zu setzen und zu sanieren.
Es möge zudem prüfen, ob nach erfolgter Sanierung die Anordnung einer Fahrradstraße mit geeigneten Zusatzzeichen für die Förderung umweltbewusster Mobilität zielführend ist. Notwendige Investivmaßnahmen sollen zur Anmeldung und Umsetzung gebracht werden.
Darüber hinaus soll eine Förderung durch Mittel von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geprüft werden.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Je nach Ausbaustandard der Schöneicher Straße würden Kosten in Höhe von ca. 500.000 Euro (nur Fahrbahn) bis ca. 800.000 Euro (komplette Straße mit Gehwegen und Beleuchtung) anfallen. Um die Schöneicher Straße in erster Linie für den Radverkehr instand zu setzen und zu sanieren, sind keine Mittel im Bezirkshaushalt vorhanden. Dabei ist zu bedenken, dass eine einfache Umwidmung ohne Sanierung der Straße nicht sinnvoll ist. Eine etwaige Umwidmung der Straße müsste mit dem Fachbereich V des Straßen- und Grünflächenamtes und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz abgestimmt werden. Die Umwidmung ist in den oben geschätzten Sanierungskosten enthalten. Der Bedarf als Fahrradstraße müsste dazu zunächst erfasst werden, da es sich um einen starken Eingriff handelt.
Das Straßen- und Grünflächenamt wird mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Kontakt aufnehmen. Sofern es weitere, mitteilungsfähige Erkenntnisse gibt, wird die BVV unaufgefordert informiert.
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