Drucksache - DS/1374/VIII  

 
 
Betreff: Gehwegvorstreckungen in der Wönnichstraße, Höhe Lückstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVO Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.08.2019 
33. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste mitberatend
24.09.2019 
31. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste erledigt   
Haushalt und Personal Entscheidung
11.09.2019 
35. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
09.10.2019 
36. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
13.11.2019 
37. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
12.12.2019 
38. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.01.2021 
47. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
AzB BVO Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
Stellungnahme ÖOVBd PDF-Dokument
BE HAP PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht in der Wönnichstraße parallel zur Lückstraße Gehwegvorstreckungen zu errichten, um ein sichereres Queren der Straße vor allem für mobilitätseingeschränkte Menschen zu ermöglichen.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Anliegen wurde zur Prüfung und gegebenenfalls Umsetzung an die AG „Förderung des Fußverkehrs / Querungshilfen“ der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz übergeben. Es wurde darin abgestimmt, dass bei Notwendigkeit der Einrichtung einer Gehwegvorstreckung entsprechende Mittel für die Herstellung bei ebendieser Senatsverwaltung beantragt werden können.

 

Aufgrund der Vielzahl der für die Realisierung vorgesehenen Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs/Querungshilfen sollen jedoch zuerst prioritäre Maßnahmen umgesetzt werden, bei denen z.B. Schulwege zum Zuge kommen. Nach aktueller Prüfung ist vorgesehen, den BVV-Vorschlag nunmehr frühestens im Jahr 2022 zu realisieren.

 

 

 
 

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