Drucksache - DS/1354/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-163 - frühzeitige Beteiligungen; Arbeitstitel: Gewerbepark Buchberger Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.08.2019 
33. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK und Anlage 1 PDF-Dokument
VzK - Anlage 2  
VzK - Anlage 3  

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11-163

 

Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2: Auswertung und Ergebnis

 

b) das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11-163

 

Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich

Anlage 3: Auswertung und Ergebnis

 

c) entsprechend den vorhergenannten Ergebnissen das Bebauungsplanverfahren 11-163 weiterzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beteiligen.

 

d) mit der Durchführung des Beschlusses zu c den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

e) die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Begründung:

Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und der Öffentlichkeit in Vorbereitung der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

 


Anlage 1 zur Bezirksamtsvorlage

 

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes 11-163

für das Gelände zwischen Frankfurter Allee, Buchberger Straße, Coppistraße, Albert-Hößler-Straße, Harnackstraße und Albert-Hößler-Straße sowie für die Frankfurter Allee zwischen Albert-Hößler-Straße und Buchberger Straße, für die Albert-Hößler-Straße zwischen Coppistraße und Harnackstraße und für die Harnackstraße zwischen Albert-Hößler-Straße und Frankfurter Allee im Bezirk Lichtenberg

 

 

 (ohne Maßstab).

 

 

 

Ziele des Bebauungsplanes sind:

 

Festsetzung eines Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO,

Gliederung des Gewerbegebietes nach städtebaulichen Gesichtspunkten,

Sicherung von Verkehrsflächen,

Sicherung einer öffentlichen Grünfläche.

 

 

 
 

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