Drucksache - DS/1353/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XXII-5a - Teilungsbeschluss
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.08.2019 
33. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage 1  
VzK - Anlage 2  
VzK - Anlage 3  

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a) den Bebauungsplan XXII-5a in die Teilbereiche XXII-5aa und XXII-5ab zu teilen.

 

Die wesentlichen Planungsziele des B-Plans XXII-5aa sind:

     - planungsrechtliche Sicherung eines Gewerbegebiets gemäß § 8 BauNVO unter

       den Maßgaben des Stadtentwicklungsplans Wirtschaft und des darin enthaltenen

       Entwicklungskonzepts für den produktionsgeprägten Bereich,

     - Sicherung öffentlicher Straßenflächen,

     - Sicherung einer öffentlichen Grünfläche.

 

Die wesentlichen Planungsziele des B-Plans XXII-5ab sind:

     - planungsrechtliche Sicherung eines Gewerbegebiets gemäß § 8 BauNVO unter

       den Maßgaben des Stadtentwicklungsplans Wirtschaft und des darin enthaltenen

       Entwicklungskonzepts für den produktionsgeprägten Bereich,

     - Sicherung öffentlicher Straßenflächen.

 

Anlagen 1 und 2: räumliche Geltungsbereiche der Bebauungspläne XXII-5aa und XXII-5ab

 

b)   für den Bebauungsplanvorentwurf XXII-5ab die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, den Nachbarbezirk Marzahn-Hellersdorf und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

c)   mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

d) die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Anlage 3: Begründung zur Teilung des Geltungsbereichs und der Planungsziele des Bebauungsplanverfahrens

 

 
 

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