Drucksache - DS/1343/VIII  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-167 VE - Aufstellungsbeschluss; Arbeitstitel: Wiesenweg 1-4
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.08.2019 
33. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   für das Grundstück Wiesenweg 1-4 (Flurstück 1076, Flur 613) im Bezirk Lichtenberg, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-167 VE aufzustellen.

 

Die wesentlichen Planungsziele des B-Plans 11-167 VE sind:

 

-            die Festsetzung eines Gewerbegebiets nach § 8 BauNVO,

-            der Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen,

-            die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für ein 5- bis 13-geschossiges Büro- und Gewerbegebäude.

 

Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich

 

Für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-167 VE wird das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB angewendet.

 

b)   für den vorhabenbezogenen Bebauungsplanvorentwurf 11-167 VE die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

c)   mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

d) die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Anlage 2: Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

 

 
 

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