Drucksache - DS/1342/VIII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat auf seiner Sitzung am 11. Juni 2019 beschlossen, dass das angezeigte Bürgerbegehren „Den Bebauungsplan XVII-4 Ostkreuz stoppen“ mit dem Text gemäß der Anlage 1 unzulässig ist.
Zur Begründung wird auf den in der Anlage 2 beigefügten Vermerk Bezug genommen.
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