Drucksache - DS/1321/VIII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Lichtenberg ist der Bezirk mit dem höchsten Anteil an Mietwohnungen in Berlin: knapp 96 Prozent. Auch wenn es hier noch vergleichsweise bezahlbare Mieten gibt, so deutet der Trend bei der Mietenentwicklung nach oben. Außerdem kaufen vermehrt Großvermieter mit klaren Renditeerwartungen Gebäude auf. Um angesichts dieser Entwicklungen die Rechte der Mieter*innen zu stärken, haben die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin im Februar 2018 eine bezirksspezifische Zielvereinbarung im Rahmen des Bündnisses für Wohnungsneubau und Mieterberatung in Berlin 2018 - 2021 abgeschlossen, wonach ab Ende 2018 im Bezirk eine Mieterberatung zu Fragen des Wohnungs- und Mietrechts installiert werden sollte (siehe DS/0665/VIII). Ziel ist eine quantitativ und qualitativ vergleichbare Mieterberatung zu zivilrechtlichen Fragestellungen zum Wohnungs- und Mietrecht in allen zwölf Berliner Bezirken. Die Schaffung eines Beratungsangebotes für alle Bewohner*innen des Bezirks, auch im Hinblick auf das seit dem 01. Januar 2016 in Kraft getretene Wohnraumversorgungsgesetz, ist sinnvoll, da viele Mieter*innen nur wenig über die ihnen zustehenden Leistungen und Hilfsangebote wissen oder mit der Beantragung dieser überfordert sind und diese deshalb nicht in Anspruch nehmen. Im Bezirk Lichtenberg gibt es nun eine unabhängige Beratung, die allen Mieterinnen und Mietern kostenfrei offen steht. Seit Anfang Januar 2019 beraten Expert*innen mit Unterstützung von Anwält*innen zu Fragen des Wohnungs- und Mietrechts in einzelnen Stadtteilzentren. Die Beratungszeiten und Beratungsorte sind so gewählt worden, dass sie gut erreichbar sind und sich auch gut mit den bereits bestehenden Beratungsangeboten in Lichtenberg ergänzen. Die offene Mieterberatung bietet Mieter*innen vor allem zu zivilrechtlichen Fragestellungen Unterstützung an, insbesondere zu Mietverträgen, Mieterhöhungen, Betriebskosten und Kündigungsschutz. Interessierte müssen weder bei einem bestimmten Unternehmen wohnen, noch Mitglied in einem Beratungsverein oder einer Rechtsschutzversicherung sein. Das Angebot wird vom Bezirksamt und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen finanziert. Nach einer Anlaufphase wird das Bezirksamt Lichtenberg evaluieren, wie die Angebote angenommen werden und gegebenenfalls die Zeiten und Orte nochmal überarbeiten. Das Bezirksamt hat die Beratungsleistungen an insgesamt drei kompetente Träger vergeben. Das Büro für Sozialplanung Lichtenberg (BfS L) und die ASUM GmbH sind für den Bereich südlich der Landsberger Allee zuständig. Dort gibt es vier Beratungsstellen:
Das Team setzt sich aus folgenden Berater*innen zusammen: vier Mieterberater*innen und zwei Rechtsanwält*innen. Insgesamt werden 10 feste Sprechstunden angeboten, davon zwei mit Rechtsanwält*in. Die Beratungsangebote werden in unterschiedlichem Ausmaß wahrgenommen. Während bereits in der Anfangszeit insbesondere im Kieztreff Undine die Angebote der juristischen Unterstützung auf ein hohes Interesse von Mieter*innen aus dem gesamten Bezirk stießen, werden die Beratungsangebote in der Bodo-Uhse-Bibliothek und im Haus der Generationen in geringerem Maße vorwiegend von Bewohner*innen aus dem unmittelbaren Umfeld genutzt. Über die Beratung im iKARUS stadteilzentrum können derzeit noch keine fundierten Aussagen getroffen werden, da dieses Angebot erst seit April 2019 in nennenswertem Ausmaß von Ratsuchenden aufgesucht wird. Derzeit spielen Fragen der Rechtsmäßigkeit von Betriebskostenabrechnungen, der Miethöhe und der Mängelbeseitigung eine bedeutende Rolle. Bei Bedarf sollen in der bereits bestehenden Vorort-Beratung Schreiben erstellt und, falls erforderlich, Informationen an das Bezirksamt weitergegeben werden. Bei schwieriger Problematik erfolgt eine Kooperation mit Fachanwält*innen für Mietrecht. Die Firma Gesoplan gGmbH berät die Mieter*innen nördlich der Landsberger Allee. Auch hier kann zu bestimmten Zeiten eine Rechtsanwält*in hinzugezogen werden:
Das Team setzt sich aus folgenden Berater*innen zusammen: zwei Mieterberater*innen und eine Fachanwältin für Mietrecht. Insgesamt werden 10 feste Sprechstunden angeboten, davon drei mit Rechtsanwält*in. Der Großteil der Ratsuchenden hat die Beratungsangebote mehrfach in Anspruch genommen. Inhaltlich wurde der größte Teil der Beratungen auf Hilfestellungen zu Anträgen verwendet sowie auf die Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen, auf Mängelanzeigen, auf die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Mieterhöhungsverlangen und auf Fragen zum Mietvertrag, inklusive Frage zu Kündigungen des Mietvertrags. Trotz der noch relativen Unbekanntheit des Beratungsangebots im Bezirk wurden die durchgeführten Sprechstunden von Anfang an gut angenommen und boten den Ratsuchenden eine große Hilfestellung. Die angebotene sozialwissenschaftliche Mieterberatung wurde positiv aufgenommen, insbesondere von Menschen mit Migrationshintergrund sowie von der älteren Bevölkerung. Beide Menschengruppen haben in der Regel große Probleme mit dem Stellen von Anträgen jeglicher Art oder sind aufgrund der damit verbundenen Technik (E-Mail-Postfach, Onlineregistrierung etc.) mit dem Erstellen offizieller Schreiben überfordert. Daneben ist bereits jetzt absehbar, dass eine nicht geringe Anzahl potentieller Härtefälle aufgrund ihrer finanziellen und gesundheitlichen Situation bei Modernisierungsankündigungen einen Härteeinwand geltend machen könnte. Die Öffentlichkeitsarbeit für die Mieterberatungen soll weiter ausgebaut werden. Dazu dient auch ein Flyer, der auch Bestandteil eines einzurichtenden Internetauftritts auf den Seiten des Bezirksamts werden soll. Der Flyer soll regelmäßig an zentralen Orten im Bezirk ausgelegt werden, insbesondere in den bezirklichen Einrichtungen. Eine Poster-Version des Flyers wird zusätzlich an den genannten Orten in Lichtenberg ausgehängt werden. Schließlich soll das Beratungsangebot regelmäßig in der Gratis-Zeitung „Berliner Woche“ veröffentlicht werden.
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