Drucksache - DS/1319/VIII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Die Einschulungsbereiche (ESB) der Robinson-Schule (11G08), Bernhard-Grzimek-Schule (11G11), Schule an der Victoriastadt (11G16), Friedrichsfelder-Schule (11G23), Schmetterlings-Grundschule (11G31), Schule im Ostseekarree (11G10), Schule am Obersee (11G19), Schule am Faulen See (11G21), Martin-Niemöller-Schule (11G22) und Schule am Wäldchen (11G25) werden zum Schuljahr 2020/21 verändert und für die Gemeinschaftsschule Paul-und-Charlotte-Kniese (11K12), Gemeinschaftsschule Grüner Campus Malchow (11K10), 34. Grundschule und 35. Grundschule zum Schuljahr 2020/21 neu gebildet.
I. Gesetzliche Grundlagen Bei der Neubildung von ESB sind die Ausführungsvorschriften zur Schulentwicklungsplanung (AV SEP) vom 25. Juni 2012 zu beachten. Dort heißt es in Ziffer 3 Absatz 3: Bei Grundschulen gilt das Prinzip der wohnortnahen Beschulung unter Berücksichtigung von altersangemessenen Schulwegen. Dies ist gemäß § 54 Absatz 3 und 4 und § 55a Absatz 1 des Schulgesetzes durch die Festlegung von ESB zu gewährleisten. Eine für alle stadträumlichen Situationen verbindliche Entfernungsvorgabe im Sinne einer maximalen Schulweglänge ist aufgrund der unterschiedlichen Siedlungsstrukturen und der daraus resultierenden variierenden Bevölkerungsdichte nicht festgesetzt worden. Eine Schulweglänge von bis zu 2000 m wird als angemessen angesehen. Am 18. Dezember 2018 wurde der § 54 Schulgesetzes Berlin geändert. Neu eingefügt wurde der Absatz 5, dort heißt es: Einschulungsbereiche für die Primarstufe der Gemeinschaftsschule sind so zu bilden, dass mindestens ein Drittel der Plätze für Kinder zur Verfügung steht, die außerhalb des Einschulungsbereiches wohnen.
II. Begründung zur Veränderung der Einschulungsbereiche Aufgrund der weiterhin ansteigenden Schülerzahlen durch Zuzüge aus anderen Bezirken, Bundesländern und dem Ausland, zunehmende Geburtenzahlen, Wohnungsbautätigkeit und Einrichtung von Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge und Asylsuchende im Bezirk Lichtenberg ist es erforderlich, bestehende Einschulungsbereiche als schulorganisatorische Maßnahme in den Schulplanungsregionen Lichtenberg-Mitte und Hohenschönhausen-Süd für die o.g. Schulstandorte zu verändern. Aufgrund der Änderung des Schulgesetzes erhalten ab dem Schuljahr 2020/21 die Lichtenberger Gemeinschaftsschulen erstmalig einen Einschulungsbereich. Mit der Neugründung der 34. Grundschule an der Konrad-Wolff-Str. 11 und der 35. Grundschule an der Sewanstr. 43 sind diesen Schulen ebenfalls Einschulungsbereiche gemäß Schulgesetz zuzuordnen. Die derzeitige Situation und weitere Entwicklung in der Schulplanungsregion Lichtenberg-Mitte stellt sich wie folgt dar:
Ein Zug entspricht jeweils einer 1. Klasse, einer 2. Klasse, einer 3. Klasse, einer 4. Klasse, einer 5. Klasse und einer 6. Klasse, insgesamt 144 Schüler/innen.
Weiterhin ist geplant, das Schulnetz in der Schulplanungsregion Lichtenberg-Mitte durch Schulneugründungen an der Hauptstr. und auf dem Grundstück Rummelsburger Str. zu erweitern. Eine Standorterweiterung an der 11G16 mittels MEB wird voraussichtlich zum Schuljahr 2020/21 erfolgen. Weitere mögliche Standorterweiterungen in dieser Schulplanungsregion werden derzeitig untersucht.
Die derzeitige Situation und weitere Entwicklung in der Schulplanungsregion Hohenschönhausen-Nord stellt sich wie folgt dar:
*temporäre Kapazitätserweiterung um ½ Zug durch Container Weiterhin ist geplant, das Schulnetz in der Schulplanungsregion Hohenschönhausen-Nord durch eine Schulneugründung an der Wartiner Str. 6. zu erweitern. Eine Standorterweiterung an der 11G10 mittels MEB wird voraussichtlich zum Schuljahr 2020/21.
Die derzeitige Situation und weitere Entwicklung in der Schulplanungsregion Hohenschönhausen-Süd stellt sich wie folgt dar:
Weiterhin ist geplant, das Schulnetz in der Schulplanungsregion Hohenschönhausen-Süd durch eine Schulneugründung an der Schleizer Str. 67. zu erweitern. Weitere mögliche Standorterweiterungen und Schulneugründungen in dieser Schulplanungsregion werden derzeitig untersucht und geplant. Ziel ist es, kurzfristig möglichst eine ausgeglichene Planung für alle Schulstandorte zu erzielen und die Bedarfe den Kapazitäten auszupassen, was durch die geplante Einschulungsbereichsveränderung temporär erreicht wird bzw. führt dies in Einzelfällen zu Standortentlastungen.
Den Anlagen sind die jeweiligen Straßen und die ermittelten Schulweglängen zu entnehmen. Ebenfalls sind Karten der Einschulungsbereiche vorher und nachher beigefügt.
III. Schulwegsicherung Der freie Träger „CÖGA“ wurde gebeten, für die betreffenden Schulstandorte und die zu verändernden ESB den sichersten und optimalsten Schulweg zu beschreiben, einen Schulwegplan für die Schulanfänger zu erarbeiten und ggf. verkehrstechnisch neuralgische Punkte aufzuzeigen. Diese werden derzeitig mit den Verkehrssicherheitsberatern der Berliner Polizei und der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt.
IV. Verfahren Die Anhörungen der Schulkonferenzen fanden wie folgt statt:
Die Anhörung des Bezirksschulbeirates (BSB) gemäß § 111 Absatz 3 Ziffern 2 und 6 SchulG fand am 22.05.2019 statt. Der BSB stimmte der Veränderung der ESB zu.
Bis Mitte Juni 2019 werden die Veränderungen der ESB an das statistische Landesamt von Berlin zur Datenübermittlung an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) gemeldet, damit rechtzeitig zum Anmeldezeitraum der Schulanfänger für das Schuljahr 2020/21 (Herbst 2019) die Schulanfängerlisten an die Grundschulen übergeben werden können.
Die Veränderung der ESB wird auf der Internetseite des Schul- und Sportamtes zur Information für die Eltern veröffentlicht.
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