Drucksache - DS/1295/VIII  

 
 
Betreff: Errichtung eines Ausweichstandortes im Zuge der Schulsanierungen in der Bernhard-Bästlein-Str. 56
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR SchulSpOrdUmVer 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.06.2019 
32. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen, auf Grundlage der Umsetzung einer temporären Maßnahme in der Bernhard-Bästlein-Str. 56 der Errichtung eines Ausweichstandortes im Zuge der Schulsanierungen zuzustimmen, um dem allgemeinen öffentlichen Interesse an Schulplätzen zu entsprechen.

 

Begründung:

Im näheren Umfeld werden drei Schulen saniert. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit den Standort Bernhard-Bästlein-Straße 53 im Innenblock gegenüber einer Wohnbebauung als Drehscheibe zu nutzen (temporärer Ausweichstandort für zu sanierende Schulen).

Der Standort bietet zu allen anderen im Vergleich geprüften Optionen wesentliche Vorteile, da unter anderem Synergien zum Schulstandort 32. Grundschule „Hans-Rosenthal-Grundschule“ genutzt werden können. Zudem ist das selbständige Bestreiten des Schulweges für die Schüler*innen durch die Kiezanbindung gegeben. Transporte werden somit teils gar nicht benötigt, was zur Kostenneutralität und gleichsam zur Verkehrsentlastung führt. Die umliegenden Sporthallen sind fußläufig zu erreichen, so dass kein weiterer Aufwand, wie Transporte und Unterrichtsausfall, zu beklagen wäre. Die Fläche ist unbebaut, was Zeit und Kosten schont.

 
 

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