Drucksache - DS/1228/VIII  

 
 
Betreff: Gegen das Insektensterben im Frühjahr
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion AfDFraktion AfD
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.03.2019 
29. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
16.05.2019 
31. Sitzung in der VIII. Wahllperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Umwelt und Klimaschutz Entscheidung
05.06.2019 
14. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt und Klimaschutz vertagt   
07.08.2019 
15. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt und Klimaschutz im Ausschuss zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag Fraktion AfD PDF-Dokument
Antrag AfD PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die erste Mahd der Wiesenflächen zu unterlassen ist.

 

Begründung:

Die blühenden Wiesen im Frühjahr sind belebt von einer Vielzahl Insekten, Honig- und Wildbienen. Nach der Mahd sind diese Flächen wie ausgestorben.

Zu Beginn der blühenden Jahreszeit brauchen Insekten dringend Blüten, um den Wintermangel aufzuholen. Das Unterlassen des Beschnitts

 

trägt sehr zur Hilfe des Erhalts der Insektenpopulation bei,

bietet der Vogelwelt, Fledermäusen u. a. Tieren ein Nahrungsangebot

erfreut die Bürger durch eine attraktive Wiesenlandschaft

ist ein wirksamer und kostenloser Beitrag zum Umweltschutz

ermöglicht durch Information auch Bildung der Bürger und Sensibilisierung zu diesem Thema.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Die Dringlichkeit ergibt aus logischer Sicht heraus aus der Tatsache, dass die erste Mahd bereits demnächst beginnen wird, da der Vegetationsfortschritt nunmehr im Frühjahr beginnt.

Zur nächsten Sitzung im Mai 2019 wäre eine Dringlichkeit hinfällig. Das Handeln der entsprechenden Stellen des Bezirksamtes ist somit umgehend geboten.

 

 
 

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