Drucksache - DS/1228/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die erste Mahd der Wiesenflächen zu unterlassen ist.
Begründung: Die blühenden Wiesen im Frühjahr sind belebt von einer Vielzahl Insekten, Honig- und Wildbienen. Nach der Mahd sind diese Flächen wie ausgestorben. Zu Beginn der blühenden Jahreszeit brauchen Insekten dringend Blüten, um den Wintermangel aufzuholen. Das Unterlassen des Beschnitts
• trägt sehr zur Hilfe des Erhalts der Insektenpopulation bei, • bietet der Vogelwelt, Fledermäusen u. a. Tieren ein Nahrungsangebot • erfreut die Bürger durch eine attraktive Wiesenlandschaft • ist ein wirksamer und kostenloser Beitrag zum Umweltschutz • ermöglicht durch Information auch Bildung der Bürger und Sensibilisierung zu diesem Thema.
Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit ergibt aus logischer Sicht heraus aus der Tatsache, dass die erste Mahd bereits demnächst beginnen wird, da der Vegetationsfortschritt nunmehr im Frühjahr beginnt. Zur nächsten Sitzung im Mai 2019 wäre eine Dringlichkeit hinfällig. Das Handeln der entsprechenden Stellen des Bezirksamtes ist somit umgehend geboten.
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