Drucksache - DS/1209/VIII
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Betreff: |
Bebauungsplan 11-14a-1 - Abwägung der eingeschränkten erneuten Beteiligung; Arbeitstitel: "Am Carlsgarten" |
Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | Bezirksamt | Fraktion AfD |
Verfasser: | BzStRin StadtSozWiArb | |
Drucksache-Art: | Vorlage zur Kenntnisnahme | Aufhebungsantrag |
Beratungsfolge: |
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Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: - die Vorlage zur Kenntnisnahme aufzuheben.
- Das Bezirksamt wird ersucht,
- den o.g. Bebauungsplan einer gemäß des § 1 Absatz 6 Satz 1, Satz 7 d) und e) des BauGB erneuten Abwägung zu unterziehen.
- Zur Vermeidung der Feststellung der Rechtswirksamkeit gemäß § 214 Absatz 3 Satz 2 des BauGB ist die defizitäre Berücksichtigung des Schutzgutes Mensch auszugleichen.
- Nach erneuter Vorlage zur Kenntnisnahme und Zustimmung durch die BVV den Entwurf des Bebauungsplanes 11-14a-1 bei der für die verbindliche Bauleitplanung zuständigen Senatsverwaltung erneut anzuzeigen.
Begründung: Der § 1 Absatz 6 Satz 1, Satz 7 d) und e) des BauGB werden hier gröblich verletzt. Das Schutzgut Mensch wird ungenügend berücksichtigt. Beachtliche nicht tolerierbare Mängel im Abwägungsprozess und Abwägungsergebnis sind zu beseitigen.
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