Drucksache - DS/1209/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-14a-1 - Abwägung der eingeschränkten erneuten Beteiligung; Arbeitstitel: "Am Carlsgarten"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtFraktion AfD
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeAufhebungsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.03.2019 
29. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
16.05.2019 
31. Sitzung in der VIII. Wahllperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK + Anlage 1 PDF-Dokument
VzK - Anlage 2 PDF-Dokument
Vzk - Anlage 3 PDF-Dokument
VzK - Anlage 4 PDF-Dokument
Aufhebungsantrag AfD PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

  1. die Vorlage zur Kenntnisnahme aufzuheben.

 

  1. Das Bezirksamt wird ersucht,

 

  • den o.g. Bebauungsplan einer gemäß des § 1 Absatz 6 Satz 1, Satz 7 d) und e) des BauGB erneuten Abwägung zu unterziehen.
  • Zur Vermeidung der Feststellung der Rechtswirksamkeit gemäß § 214 Absatz 3 Satz 2 des BauGB ist die defizitäre Berücksichtigung des Schutzgutes Mensch auszugleichen.
  • Nach erneuter Vorlage zur Kenntnisnahme und Zustimmung durch die BVV den Entwurf des Bebauungsplanes 11-14a-1 bei der für die verbindliche Bauleitplanung zuständigen Senatsverwaltung erneut anzuzeigen.

 

Begründung:

Der § 1 Absatz 6 Satz 1, Satz 7 d) und e) des BauGB werden hier gröblich verletzt. Das Schutzgut Mensch wird ungenügend berücksichtigt. Beachtliche nicht tolerierbare Mängel im Abwägungsprozess und Abwägungsergebnis sind zu beseitigen.

 

 
 

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