Drucksache - DS/1189/VIII  

 
 
Betreff: Bordsteinabsenkungen vor Neubau von sozialen Einrichtungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.03.2019 
29. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.02.2020 
40. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Planung von Kindertagesstätten, Schulen und anderen sozialen Einrichtungen Bordsteinabsenkungen mit einzuplanen und nach Fertigstellung des Objektes umzusetzen.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt plant bei der Planung von Kindertagesstätten, Schulen und anderen sozialen Einrichtungen eventuelle Bordsteinabsenkungen mit ein und wird auch weiterhin bis zur Fertigstellung des Objektes schnellstmöglich anstreben, die Bordsteinabsenkungen herzustellen. Dies ist jedoch nur in den Fällen möglich, in denen der jeweilige Vorhabenträger von Kindertagesstätten, Schulen und anderen sozialen Einrichtungen diese Kosten bereits bei der Ermittlung des Mittelbedarfs mitberücksichtigt und die jeweilige Bordsteinabsenkung dementsprechend finanziell abgesichert wird.

 

Die Vorschläge für den barrierefreien Umbau des Straßenlandes im Zusammenhang mit Neubauprojekten von sozialen Einrichtungen, Kindertagesstätten und Schulen müssen vom jeweiligen Vorhabenträger finanziell abgesichert und an das zuständige Straßen- und Grünflächenamt herangetragen werden. Die Frage der Erschließung liegt also in der Verantwortung der jeweiligen Bauvorhabenträger und kann nicht pauschal durchgeführt werden, da sich jede Örtlichkeit bei Neubauprojekten anders darstellt und auch von der jeweiligen geplanten Nutzung der sozialen Einrichtungen abhängt. Darüber hinaus trägt das Straßen- und Grünflächenamt eigene Vorschläge und auch von Bürgerinnen und Bürgern sowie Institutionen für Bordsteinabsenkungen zusammen und stellt entsprechende Mittel für die Realisierung von Bordsteinabsenkungen bereit.

 

All diese Vorschläge werden vom Straßen- und Grünflächenamt als Straßenbaulastträger geprüft und jeweils bis März jedes Kalenderjahres dem Beirat für Menschen mit Behinderungen zur Bestätigung vorgeschlagen.

 

Bekanntlich ist die die Liste mit den bestätigten Bordsteinabsenkungen sehr lang, sodass die vom Straßen- und Grünflächenamt als Straßenbaulastträger bereitgestellten finanziellen Mittel nicht ausreichen, alle Projekte umzusetzen. Erschwerend kommt hinzu, dass Bordsteinabsenkungen aus den Mitteln für die Unterhaltung des Straßenlandes finanziert werden, sodass immer eine Abwägung zwischen notwendigen Reparaturen im Straßenland und neu anzulegenden Bordsteinabsenkungen erfolgen muss. Wie der BVV bereits mehrfach mitgeteilt, hat die Beseitigung von Gefahrenstellen die oberste Priorität. Sollten dann noch ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, können Reparaturen leichterer Schäden bzw. von Abnutzungserscheinungen oder gar Bordsteinabsenkungen durchgeführt werden.

 

Deshalb ist es umso wichtiger, dass der jeweilige Vorhabenträger bei der Planung von Kindertagesstätten, Schulen und anderen sozialen Einrichtungen eventuelle Bordsteinabsenkungen die Kosten für die Schaffung von Borsteinabsenkungen bereits bei der Ermittlung des Mittelbedarfs mitberücksichtigt, um eine schnelle Realisierung des Vorhabens zu gewährleisten. Alternativ könnte das Straßen- und Grünflächenamt die jeweiligen Bordsteinabsenkungen aus eigenen Mitteln vornehmen. Dazu müssten jedoch entsprechende Haushaltsmittel zusätzlich zu den Mitteln für die Unterhaltung des Straßenlandes zur Verfügung gestellt werden.

 

 
 

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