Drucksache - DS/1122/VIII  

 
 
Betreff: Nachpflanzung und Pflege im Früchtegarten des Grünzugs Hönower Weg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVO Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.02.2019 
27. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Umwelt und Klimaschutz mitberatend
06.03.2019 
10. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt und Klimaschutz erledigt   
Haushalt und Personal Entscheidung
13.03.2019 
28. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
10.04.2019 
29. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.05.2019 
31. Sitzung in der VIII. Wahllperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.02.2020 
40. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BVO Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
BE Haushalt und Personal PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, abgestorbene oder nicht angewachsene Bäume, Sträucher und Pflanzen im Früchtegarten des Grünzugs Hönower Weg nachzupflanzen, den eingezäunten Tonteich zu pflegen und den Haupt- und Rundweg aus Burgpflaster und die aufgestellten Bänke zu warten.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Sicht der BVV zum Zustand des Grünzugs Hönower Weg wird vom Straßen- und Grünflächenamt nicht geteilt.

 

Die Grünanlage Hönower Weg (explizit auch der Naschgarten) unterliegt einer kontinuierlichen Pflege mit einem höheren Aufwand, als es die Pflegeklasse zulässt. Die Flächen sind nicht nur in einem verkehrssicheren Zustand, sondern auch fachlich gut gepflegt und entsprechen dem Standard einer üblichen Grünanlage.

 

Nachpflanzungen irgendwelcher Art sind weder vorgesehen noch notwendig, da keine Obstbäume eingegangen sind. Die Hochbeete werden jedes Jahr neu mit anderen Gemüsepflanzen bepflanzt, der Teich wurde mit Stauden umpflanzt. Es wird regelmäßig gemäht, gewässert, Müll beräumt und etwaige Beschädigungen zeitnah, sofern es die finanzielle Lage zulässt, repariert.

 

Sollten Pflanzen eingehen, wird nach Prüfung zum geeigneten Zeitpunkt nachgepflanzt. Eine professionelle Bewirtschaftung der Hochbeete ist mit den Aufgaben des Straßen- und Grünflächenamtes nicht vereinbar sowie personell und finanziell nicht durchführbar.

 

 
 

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