Drucksache - DS/1093/VIII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, der Nachbarbezirke und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11-131;
Anlage 1:räumlicher Geltungsbereich Anlage 2:Auswertung und Ergebnis
b)das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11-131;
Anlage 3:Auswertung und Ergebnis
c)entsprechend den vorhergenannten Ergebnissen das Bebauungsplanverfahren 11-131 weiterzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beteiligen sowie den Bebauungsplanentwurf 11-131 für das Gelände zwischen Josef-Orlopp-Straße, Straße 15, westlicher Grenze der KGA “Siegfriedslust”, Bornitzstraße und Ruschestraße im Bezirk Lichtenberg gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen;
d)mit der Durchführung des Beschlusses zu c) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen;
e)die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben. Begründung:Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und der Öffentlichkeit in Vorbereitung der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, der Nachbarbezirke und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch und in Vorbereitung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Räumlicher Geltungsbereich desBebauungsplanes 11-131 fürdas Gelände zwischen Josef-Orlopp-Straße, Straße 15, westlicher Grenze der KGA “Siegfriedslust”, Bornitzstraße und Ruschestraßeim Bezirk Lichtenberg
(ohne Maßstab)
Ziele des Bebauungsplanes sind:
Festsetzung eines Gewerbegebiets nach § 8 BauNVO, Gliederung des Gewerbegebiets nach städtebaulichen Gesichtspunkten, Sicherung von Verkehrsflächen sowie Geh-, Fahr- und Leitungsrechten, Sicherung einer ungedeckten, öffentlichen Sportanlage, Sicherung öffentlicher Grünverbindungen durch Festsetzung einer öffentlichen Parkanlage
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