Drucksache - DS/1033/VIII  

 
 
Betreff: Begleitbeschluss zum Lichtenberger Kindertagesstättenentwicklungsplan 2018
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussBezirksamt
   
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.12.2018 
25. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.06.2019 
32. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss
03.09.2019 
32. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
BE JHA PDF-Dokument
VzK (Abb) PDF-Dokument
VzK - Anlage 1 Maßnahmeliste Kita_JHA PDF-Dokument
VzK - Anlage 2 Kontakt mit Investoren 2018 FS 25 und FS 4 PDF-Dokument

Das Bezirksamt wurde ersucht,

 

auf Grundlage des Kindertagesstättenentwicklungsplan 2018 (DS/0963/VIII) einen konkreten Maßnahmen- und Zeitplan zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze vorzulegen.

 

Dabei ist u. a. darzustellen und zu berücksichtigen:

 

-       welcher Zeitplan zur Schaffung neuer Kitaplätze den Maßnahmeplanungen aller 13 Stadtteile zugrunde liegt,

-       welche Kitaplanungen von B-Plänen abhängig sind und wann mit der Festsetzung des jeweiligen B-Plans zu rechnen ist,

-       wo es bisher zu Schwierigkeiten bei der Suche nach einem Kita-Träger kam bzw. bisher kein Bauantrag r eine Kita gestellt wurde, weil kein Kita-Träger gefunden werden konnte,

-       welche Kita-Träger bzw. Vorhabenträger geplante Maßnahmen umsetzen

-       wann das Bezirksamt Abteilung Familie, Jugend, Gesundheit und Bürgerdienste mit Bauherren/Investoren über die Errichtung einer Kita gesprochen hat,

-       welche Kenntnisse über schließende Kitas vorliegen (z. B. Eltern-Initiativ-Kitas, geplanter Abriss) und

-       wo lediglich gliche Grundstücke r den Bau einer Kita in die Planung aufgenommen wurden und konkrete Bauanträge oder Planungsvorhaben aktuell nicht vorliegen.

 

Ausgehend von dieser Darstellung ist eine Prognose zu erstellen, mit wie vielen zusätzlichen Betreuungsplätzen in den Jahren 2019-2022 zu rechnen ist.

 

Ferner wird das Bezirksamt ersucht der BVV umgehend mitzuteilen, wenn Vorplanungen, Prüfungen und Sicherungen des Ausbaus von Betreuungsplätzen sich konkretisiert bzw. zerschlagen haben.

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Der jährlich erstellte Kindertagesstättenentwicklungsplan (KEP, zuletzt mit DS 0963/VIII) stellt im Rahmen der Kitaplanung das verbindliche Instrument dar, mit dem Bestand, Bedarf und Maßnahmeplanung der Versorgung mit Betreuungsplätzen der vorschulischen Kindertagesbetreuung in Kita und Tagespflege nach Bezirksregionen aufbereitet werden. Er ist zugleich Bestandteil der gesamtstädtischen Kitaplanung.

 

Die Ergebnisse einer zusätzlichen Erhebung von Zeitplanungen,  Meilensteinplanung und Status der einzelnen Bauvorhaben ergeben sich aus einer Sonderabfrage bei den beteiligten Kitaträgern im ersten Quartal 2019. Die Ergebnisse stellen somit einen aktualisierten und gegenüber dem KEP erweiterten Maßnahmen- und Zeitplan dar und sind in der Anlage 1 nach Bezirksregionen aufbereitet.

Insgesamt ergeben sich daraus zeitlich konkrete Maßnahmen, die in den Jahren 2019 - 2022 zur Schaffung von zusätzlich 2.118 Plätzen führen sollen sowie weitere nicht terminierte Maßnahmen, die weitere 2.402 Plätze umfassen.

 

Zu den Anforderungen der Drucksache im Einzelnen:

 

Welcher Zeitplan liegt zur Schaffung neuer Kitaplätze den Maßnahmeplanungen aller 13 Stadtteile zugrunde?

 

    Siehe Anlage  1

 

Welche Kitaplanungen sind von B-Plänen abhängig und wann ist mit der Festsetzung des

jeweiligen B-Plans zu rechnen?

 

    Siehe Anlage 1

 

Wo kam es bisher zu Schwierigkeiten bei der Suche nach einem Kita-Träger bzw. wo wurde bisher kein Bauantrag für eine Kita gestellt, weil kein Kita-Träger gefunden werden konnte?

 

Das Jugendamt unterstützt Investoren bei Interesse durch Weiterleitung eines Angebots an einen E-Mailverteiler der Lichtenberger Kitaträger, die am Ausbau ihrer Platzkapazitäten interessiert sind. Das Jugendamt hat hierbei die Rolle als Angebotsübermittler, nicht des Entscheiders, inne und ist nicht laufend in den Vorgang eingebunden.

Dem Jugendamt sind Fälle bekannt, in denen sich Konflikte zwischen Investor und Kitaträger ergeben haben sowie in denen ein zunächst geplanter Vertrag mit einem Kitaträger nicht zustande kam. Fälle, in denen ein Investor keinen Kita-Träger finden konnte, sind dem Jugendamt nicht bekannt.

Bei Bedarf steht das Jugendamt den Investoren und Kitaträgern beratend zur Seite und unterstützt auch aktiv gegenüber weiteren Akteuren wie Senatsverwaltungen und Fördermittelgebern.

 

Welche Kita-Träger bzw. Vorhabenträger setzen geplante Maßnahmen um?

 

    Siehe Anlage 1

 

Wann hat das Bezirksamt Abteilung Familie, Jugend, Gesundheit und Bürgerdienste mit

Bauherren/Investoren über die Errichtung einer Kita gesprochen?

 

    Siehe Anlage 2.

Zusätzlich gibt es  weitere Kontakte mit möglichen Bauherren oder Investoren an verschiedenen Stellen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten im „Tagesgeschäft“ der Verwaltung, die nicht systematisch erfasst werden. Zu solchen Vorgängen wird eine monatliche Abstimmungsrunde zur internen Abstimmung genutzt.

 

Welche Kenntnisse liegen über schließende Kitas vor (z. B. Eltern-Initiativ-Kitas, geplanter

Abriss)?

 

Darüber liegen dem Jugendamt keine Informationen vor.

 

Wo wurden lediglich mögliche Grundstücke für den Bau einer Kita in die Planung aufgenommen und wo liegen konkrete Bauanträge oder Planungsvorhaben aktuell nicht vor?

 

  • Aus Clusterverfahren verfügbare Grundstücke:
    • Schleizer Straße 67
    • Sangeallee 50
  • Machbarkeitsstudien durchgeführt:
    • Hauptstr. 8
    • Gotlinde-/ Ruschestr.
    • Gotlindestr. 39
  • Nachmeldung MoKiB
    • Wustrower Str. 39

Maßgebliche Änderungen vorliegender Planungen werden regelmäßig dem Jugendhilfeausschuss im Rahmen der Berichterstattung des Bezirksamts mitgeteilt.

 

 
 

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