Drucksache - DS/1012/VIII  

 
 
Betreff: Haltverbot An der Bucht
Status:öffentlichAktenzeichen:Titel geändert 24.01.2019
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.11.2018 
24. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste Entscheidung
27.11.2018 
22. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.01.2019 
26. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.05.2020 
41. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
BE ÖOVBd PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die BVV hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in der Straße An der Bucht in dem Bereich ab der Emma-Ihrer-Straße in Richtung Clara-Grundwald-Straße auf mindestens 20 Meter ein zeitlich beschränktes (7:00 – 18:00 Uhr) absolutes Halteverbot, Zeichen 283 StVO, gegenüber den Parkbuchten einzurichten.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat das Anliegen der BVV geprüft und hält den Antrag aus verkehrsbehördlicher Sicht für nicht zielführend. Das Anliegen wird aufgrund der nachfolgenden Gründe vom Bezirksamt Lichtenberg nicht umgesetzt:

 

Insbesondere in den Morgenstunden versuchen Kraftfahrzeugführer über die Straße An der Bucht den zeitweisen Stau auf der parallel verlaufenden Hauptstraße zu umfahren. Dadurch kommt es während der Stoßzeiten in der Straße An der Bucht zum Stau. Hinzu kommt der Verkehr aus dem Gebiet selbst, welcher den Effekt noch verstärken kann.

 

Sofern die Haltverbotsstrecke lediglich auf einen, wie von der BVV angeregt, kurzen Abschnitt beschränkt wird, ist davon auszugehen, dass der gewünschte Effekt des erhöhten Fließverkehrs auf ebendiesen Abschnitt während der Verkehrsspitzen durch die zusätzlichen Fahrzeuge sofort wieder aufgehoben wird. Haltverbote würden die Attraktivität des „Umfahrens“ der Hauptstraße erhöhen und so noch mehr Fahrzeugverkehr in die Straße An der Bucht ziehen oder ggf. höhere Geschwindigkeiten in einem Wohngebiet bei nicht so starken Stauerscheinungen ermöglichen. Die gewünschten Parkbeschränkungen in der Straße An der Bucht, auch zeitlich begrenzt, wären demzufolge kontraproduktiv.

 

 

 
 

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