Drucksache - DS/0989/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei öffentlich geförderten Kultur-Veranstaltungen in Lichtenberg gegen jede Form von Rassismus und Menschenfeindlichkeit durch Mitwirkende zu stellen.
Rassismus und Menschenfeindlichkeit gegen ethnische Minderheiten sind in Deutschland zu Recht strafbar und bedürften somit keiner weiteren bezirklichen Regelung, denn sie könnten einfach mit einer Anzeige bekämpft werden.
Rassismus und Menschenfeindlichkeit gegen die ethnische Mehrheit der Deutschen oder gegen Deutschland und seine Exekutivorgane sind aber immer noch straffrei (Link: https://de.wikipedia.org/wiki/Volksverhetzung#Anwendbarkeit_nur_auf_erkennbare_Minderheiten).
Solche zulässigen Hassäußerungen sollten deshalb bereits im Vorfeld durch das Bezirksamt mit allen Mitwirkenden vertraglich ausgeschlossen werden, da hierfür eine übergeordnete gesetzliche Grundlage fehlt.
Begründung: Öffentliche geförderte Veranstaltungen wie z.B. die Fête de la Musique oder Konzerte gegen rechts wurde von Bands bereits dazu genutzt, auch Texte wie z.B. "Deutschland du mieses Stück Scheiße", "Deutschland verrecke " oder „Deutschland muss sterben“ straffrei musikalisch zu verbreiten. Jüngstes Beispiel für menschenfeindliche Hassäußerungen war das öffentlich geförderte Konzert „Wir sind mehr“, das auch von unserem Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier (SPD) beworben wurde. Lichtenberg sollte sich gegen jede Form von Rassismus und Menschenfeindlichkeit bei öffentlichen Kulturveranstaltungen stellen.
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