Drucksache - DS/0959/VIII  

 
 
Betreff: Schulwegsicherheit an der Lew-Tolstoi-Schule Karlshorst
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.10.2018 
23. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste Entscheidung
27.11.2018 
22. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste vertagt   
18.12.2018 
23. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste vertagt   
22.01.2019 
24. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Schule und Sport mitberatend
20.11.2018 
24. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport vertagt   
18.12.2018 
25. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport gemeinsam mit dem Ausschuss Gleichstellung und Inklusion erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.02.2019 
27. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.02.2020 
40. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.09.2021 
56. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
Zuarbeit AS Schule und Sport PDF-Dokument
BE ÖOVBd PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument
VzK (2. Zwb.) PDF-Dokument
VzK (2. Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den Schulweg an der Lew-Tolstoi-Schule erneut zu überprüfen. Das Ziel soll dabei die Verbesserung der Schulwegsicherheit sein.

 

Folgendes soll dabei einer Prüfung unterzogen werden:

 

  1. Auf der Robert-Siewert-Straße, zwischen Brehm- und Kötzinger Straße, soll geprüft werden, ob die Einrichtung eines Fußgängerüberweges praktikabel ist.
  2. Gemeinsam mit der zuständigen Verkehrsbehörde soll geprüft werden, ob im Römerweg eine sog. Elternhaltestelle eingerichtet werden kann.
  3. Vor der Schule sollen verstärkt Verkehrskontrollen durch Polizei und Ordnungsamt durchgeführt werden.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt Lichtenberg antwortet zu den einzelnen von der BVV beschlossenen Punkten des Antragstextes wie folgt:

 

Zu 1.

Wie der BVV im letzten Jahr zugesagt, ist die Robert-Siewert-Straße in der AG „Förderung des Fußverkehrs“ angemeldet und besprochen worden. Die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz teilte Anfang Juli 2021 dem Bezirksamt Lichtenberg mit, dass aktuell eine Verkehrszählung erfolgt. Anschließend wird das Ergebnis in der AG „Förderung des Fußverkehrs“ ausgewertet und daraus ggf. weitere Maßnahmen abgeleitet.

 

Zu 2.

Wie der BVV im letzten Zwischenbericht bereits berichtet, lehnt die oberste Straßenverkehrsbehörde für das Land Berlin die gemeinsame Anbringung am gleichen Mast von amtlichen und nicht amtlichen Verkehrszeichen ab. Dies wäre für die Kennzeichnung und Einrichtung einer „Elternhaltestelle“ notwendig.

 

Zu 3.

Wie der BVV bereits mitgeteilt, steht das Ordnungsamt im ständigen Austausch mit der Berliner Polizei für gemeinsame verstärkte Verkehrskontrollen insbesondere vor Schulen. Die Drucksache zum Anlass nehmend, bat das Ordnungsamt die Berliner Polizei um Unterstützung für verstärkte Verkehrskontrollen vor Ort. Der Abschnitt 64 der Direktion 6 teilte Folgendes mit:

 

{…] In beiden Überwachungsphase zu Schulbeginn/ende kann festgestellt werden, dass es keine Probleme außerhalb der „klassischen Elternparkverstöße“, beim Abliefern der Schulkinder gab. Die straßenbaulichen Gegebenheiten lassen im Verkehrsraum keine Geschwindigkeitsverstöße zu…“

 

Die Punkte 2 und 3 werden aufgrund der o.g. Aussagen als erledigt betrachtet. Die BVV wird auch weiterhin unaufgefordert zum Punkt 1 informiert, sobald sich mitteilungsfähige Erkenntnisse ergeben.

 

 

 
 

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