Drucksache - DS/0956/VIII  

 
 
Betreff: Schulneugründung einer Grundschule am Standort Sewanstr. 43 in 10319 Berlin; Schulneugründung einer Grundschule am Standort Konrad-Wolf-Str. 11 in 13055 Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR SchulSpOrdUmVer 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Vorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.09.2018 
22. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringl. VzB PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zu beschließen:

 

An den Standorten Sewanstr. 43 in 10319 Berlin und Konrad-Wolf-Str. 11 in 13055 Berlin werden zum Schuljahr 2019/20 Grundschulen gegründet.

 

1.Ausgangssituation

Die Schülerzahlen werden in ganz Lichtenberg in den kommenden Jahren im Bereich der Grundschulen stetig weiter steigen, d.h. es werden künftig mehr Kapazitäten an Schulplätzen benötigt.

Gründe dafür:

  • ein Geburtenanstieg im Bezirk
  • Anstieg der Verweiler in der Schulanfangsphase
  • Umfangreicher Wohnungsneubau
  • mehr Zuzüge als Wegzüge von Schüler/innen aus anderen Bezirken, Bundesländern und dem Ausland
  • Einrichtung von Willkommensklassen für Schüler/innen nichtdeutscher Herkunftssprache

 

2.Ist-Analyse im Bezirk

Wie in der letzten Schulentwicklungsplanung für die Jahre 2014/15 bis 2017/18 bereits dargestellt, sind die Schülerzahlen im Bezirk Lichtenberg auch künftig weiterhin steigend. Laut Bevölkerungsprognose der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung setzt sich der steigende Trend auch bis 2030 fort.

 

So entwickelten sich die Schülerzahlen im Bereich der Grundschulen wie folgt:

 

Schuljahr

Anzahl Schüler laut Statistik SenBJF

2015/16

11.757

2016/17

12.861

2017/18

13.513

 

Im Bezirk Lichtenberg existieren im Schuljahr 2018/19 27 Grundschulen sowie zwei Grundstufen in den zwei bestehenden Gemeinschafts­schulen.

Im Schuljahr 2017/18 wurden in Lichtenberg 2313 Schulanfänger/innen mit einem Grund­schulplatz versorgt. Laut der offiziellen Statistik der Landesamtes für Bürger- und Ordnungs­angelegenheiten (LABO) werden im Schuljahr 2018/19 im Bezirk Lichtenberg 2866 Schüler/innen schulpflichtig und im Schuljahr 2020/21 sind es 3025 Schüler/innen.

 

Trotz der bereits bis 2017/18 erfolgten umfangreichen Schulnetzerweiterungsmaßnahmen (Schulneugründungen, Modulare Ergänzungsbauten) besteht weiterhin ein wachsender Bedarf an Grundschulplätzen. Aus diesen Gründen werden weitere Maßnahmen für die Schulnetzerweiterung forciert und es erfolgt unter pauschalem Ansatz der Standards des Musterraumpro­gramms der Senatsverwaltung für Bildung (so wie in der AV SEP vorgesehen) auch eine temporäre Standardabsenkung des Raum-Zug-Verhältnisses.

 

Im Schuljahr 2017/18 werden im Bezirk Lichtenberg 13.513 Grundschüler, das entspricht rund 94,0 Zügen (1 Zug = 144 Grundschüler), beschult und es stehen dafür Platzkapazitäten in Höhe von derzeitig rund 84,0 Zügen zur Verfügung.

Damit errechnet sich ein kapazitäres Defizit in Höhe von rund 10,0 Zügen.

 

3.   Ist-Analyse der Prognoseräume

 

a)      Standort Sewanstr. 43 Prognoseraum Lichtenberg-Mitte

 

Der Standort der neu zu gründenden Grundschule liegt im Prognoseraum Lichtenberg-Mitte.

In diesem Prognoseraum befinden folgende Grundschulen:

 

  • Adam-Ries-Schule (11G06)
  • Robinson-Schule (11G08)
  • rgermeister-Ziethen-Schule (11G09)
  • Bernhard-Grzimek-Schule (11G11)
  • Schule an der Victoriastadt (11G16)
  • Friedrichsfelder-Schule (11G23)
  • Schmetterlings-Grundschule (11G31)
  • Paul-und-Charlotte-Kniese –Gemeinschaftsschule (11K12)

 

Derzeitig steht an den o.g. Grundschulen eine Schulplatzkapazität in Höhe von rund 22 Zügen zur Verfügung. Die derzeitige Auslastung liegt bei rund 24,0 Zügen, somit besteht bereits zum Schuljahr 2018/19 ein Defizit von 2,0 Zügen. Die Tendenz der Schulplatzbedarfe ist weiterhin steigend und so wird sich das Defizit unter den derzeitigen Bedingungen voraussichtlich wie folgt entwickeln:

 

 

SJ 18/19

SJ 19/20

SJ 20/21

SJ 21/22

SJ 22/23

SJ 23/24

PR

LB-Mitte

-          2,0

-          2,5

-          1,0

-          3,0

-          5,0

-          6,0

(hier ist die geplante Schulnetzerweiterung in der Sewanstr. 43 schon berücksichtigt)

 

b)     Standort Konrad-Wolf-Str. 11 Prognoseraum Hohenschönhausen-Süd

Der Standort der neu zu gründenden Grundschule liegt im Prognoseraum Hohenschönhausen-Süd. In diesem Prognoseraum befinden sich folgende Grundschulen:

  • Brodowin-Schule (11G17)
  • Schule am Wilhelmsberg (11G18)
  • Obersee-Schule (11G19)
  • Schule am Faulen See (11G21)

Derzeitig steht an den o.g. Grundschulen eine Schulplatzkapazität in Höhe von rund 14 Zügen zur Verfügung. Die derzeitige Auslastung liegt bei rund 14,5 Zügen, somit besteht bereits zum Schuljahr 2018/19 ein Defizit von 0,5 Zügen. Die Tendenz der Schulplatzbedarfe ist weiterhin steigend und so wird sich das Defizit unter den derzeitigen Bedingungen voraussichtlich wie folgt entwickeln:

 

 

SJ 18/19

SJ 19/20

SJ 20/21

SJ 21/22

SJ 22/23

SJ 23/24

PR

HSH-Süd

-          0,5

-          1,0

+ 1,5

-          0,5

-          0,5

-          1,0

(hier sind die geplanten Schulnetzerweiterungen in der Konrad-Wolf-Str. 11 und Schleizerstr. 67  schon berücksichtigt)

 

  1.    Schulnetzerweiterungen durch Schulneugründungen von Grundschulen an den Standorten Sewanstr. 43 und  Konrad-Wolf-Str. 11             

 

Zur Abminderung der bereits jetzt schon bestehenden und künftig zu erwartenden Defizite sowie zur Gewährleistung einer wohnortnahen Beschulung gemäß Schulgesetz, sind die Neugründungen der Grundschulen an den o.g. Standorten unbedingt erforderlich.

Es handelt sich hierbei um den Neubau und die Gründung von zwei 3-zügigen Grundschulen mit Sporthallen.

Die Einzugsbereiche der Grundschulen in den Prognoseräumen Lichtenberg-Mitte und Hohenschönhausen-Süd müssen demzufolge neu betrachtet und voraussichtlich zum Schuljahr 2020/21 verändert werden.

 

5.Verfahren

Die Anhörung des Bezirksschulbeirates (BSB) zur Neugründung von Grundschulen an den Standorten Sewanstr. 43 und Konrad-Wolf-Str. 11 fand gemäß § 111 Abs. 3 Ziffern 2 und 6 SchulG am 17.09.2018 statt.

Der BSB stimmt der Schulneugründung einstimmig zu.

Die Schulneugründung wird bei der SenBJF förmlich beantragt.

Die Schulneugründungen erfolgen an den Standorten Sewanstr. 43 und Konrad-Wolf-Str. 11 zum Schuljahr 2019/20.

 

6.Anordnung der sofortigen Vollziehung

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist geboten, um ohne Schaden für die ab dem Schuljahr 2019/20 in die neu gegründete Grundschule in der Sewanstr. 43 aufzunehmenden Schüler/innen das Schuljahr schulorganisatorisch vertretbar vorbereiten und eröffnen zu können. Dazu gehört auch, dass zeitgerecht der Bedarf an erforderlichem Schulleitungs- und Lehrpersonal bei der SenBJF geltend gemacht werden kann.

Auch für die Neugründung der Grundschule in der Konrad-Wolf-Str. 11 ist die sofortige Vollziehung geboten, um auch hier das Schuljahr 2019/20 schulorganisatorisch vertretbar vorbereiten und eröffnen zu können.

Im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung überwiegt das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung das mögliche private Interesse an einem Aufschub der Vollziehbarkeit nach Erhebung eines Widerspruchs.

Der sofortige Vollzug gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung wird deshalb angeordnet. Ein Widerspruch gegen diese Maßnahme hat keine aufschiebende Wirkung.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Am gestrigen Tag (17.09.2018) fand die Anhörung des BSB statt, es gab keine Einwände. Die Beschlussfassung durch das Bezirksamt sowie die BVV Lichtenberg sollte aufgrund der Umsetzung des Beschlusses zeitnah erfolgen.

 

 
 

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