Drucksache - DS/0931/VIII  

 
 
Betreff: Sachstandsinformation zum Bearbeitungsstand von Bebauungsplänen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.09.2018 
22. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Entscheidung
04.10.2018 
25. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.11.2018 
24. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.03.2019 
29. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
BE ÖStadtMs PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument
VzK - Anlage PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,

 

die Bezirksverordnetenversammlung im Februar 2019 zum Bearbeitungsstand der vor der Bezirksfusion in den Altbezirken Lichtenberg und Hohenschönhausen aufgestellten und bisher nicht festgesetzten Bebauungspläne zu informieren.

 

Dabei soll dargestellt werden, welche Ursachen es dafür gibt, dass diese Bebauungspläne bisher nicht festgesetzt werden konnten und wann das Bezirksamt die in der Internetübersicht in einigen Fällen angekündigte Änderung der Planungsziele bzw. Geltungsbereiche oder die Einstellung einzelner Verfahren der Bezirksverordnetenversammlung zur Behandlung vorlegen wird.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die anliegende Liste der bis zum Ende des Jahres 2000 in den Altbezirken Hohenschönhausen und Lichtenberg aufgestellten Bebauungspläne enthält den jeweiligen Verfahrensstand und Anmerkungen zur weiteren Bearbeitung.

 

Neben der Priorität für die Bearbeitung von Wohnungsbau- und Infrastrukturbebauungsplänen dient eine Reihe von Verfahren dazu, die Anwendung der Planungssicherungsinstrumente Zurückstellung (§ 15 Baugesetzbuch) und Veränderungssperre (§ 14 Baugesetzbuch) zu ermöglichen und damit den bereits bestehenden Zustand der jeweiligen Bebauungsplangebiete zu sichern. Diese Verfahren wären jeweils nach Anwendung der Planungssicherungsinstrumente in den gesetzten Fristen von bis zu 4 Jahren zu bearbeiten. Solange bei diesen Bebauungsplänen der bestehende Zustand durch die Eigentümer nicht in Frage gestellt wird, bedarf es auch keines Einsatzes der Planungssicherungsinstrumente und damit auch keiner Weiterführung des jeweiligen Bebauungsplanverfahrens.

 

Die vermerkten, geplanten Einstellungen von Verfahren, deren Ziele nicht mehr verfolgt werden, sind in Abhängigkeit von den Prioritätensetzungen durch die entsprechenden zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten vorgesehen, ohne dass konkrete Termine genannt werden können. 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen