Drucksache - DS/0840/VIII  

 
 
Betreff: Erschließung Bauvorhaben Detlevstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUFraktion AfD
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragAufhebungsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.06.2018 
20. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.09.2018 
22. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
18.10.2018 
23. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag CDU PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument
Aufhebungsantrag AfD PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen,
 

  1. Die Vorlage zur Kenntnisnahme „Erschließung Bauvorhaben Detlevstraße“, DS/0840/VIII, wird aufgehoben.
  2. Das Bezirksamt wird ersucht, das Bebauungsplanverfahren 11-157 (Detlevstraße) aufzuheben.
  3. Das Bezirksamt möge den Vorhabenträger vor Beginn des B-Planverfahrens dieses Verkehrskonzept vom Vorhabenträger einzufordern und den betreffenden Bürgern zur Diskussion zu stellen. Erst nach einer befriedigen Regelung mit den betroffenen Bürgern ist das B-Planverfahren zu eröffnen.

 

Begründung:

Durch Beschluss vom 21.06.2018 zur Drucksache DS/0840/VIII ersuchte die Bezirksverordnetenversammlung das Bezirksamt, im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 11-157 (Detlevstraße) ein verbindliches Verkehrskonzept vom Vorhabenträger einzufordern, das

 

·          ausreichend Stellfläche für die zu erwartenden Nutzer vorsieht

·          eine verkehrliche Zuwegung berücksichtigt, durch die die Siedlung in der östlichen Gartenstadt Hohenschönhausen nicht zusätzlich belastet wird und

·          die verkehrliche Erschließung des Bauvorhabens über die Marzahner Straße berücksichtigt.

 

Es reicht nicht aus dieses Verkehrskonzept erst im Rahmen des B-Planverfahrens zu erstellen, und mit der sogenannten Abwägung die Meinungen der Bürger zu ignorieren, sondern im Vorfeld des beabsichtigten B-Planverfahrens dieses zur Diskussion vorzulegen.

Ausweislich des zur Kenntnisnahme vorgelegten Abschlussberichtes des Bezirksamtes vom 21.08.2018 ist dies nicht geschehen. Aus dem Abschlussbericht geht hervor, dass das Bezirksamt kein verbindliches Verkehrskonzept vom Vorhabenträger eingefordert hat. Auf Grund der Eile der Eröffnung des B-Planverfahrens und der noch durchzuführenden Einwohnerversammlungen ist dieses Konzept umgehend vom Vorhabenträger HOWOGE zu erstellen und vorzulegen.

 

 
 

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