Drucksache - DS/0834/VIII
Die BVV hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, zusammen mit den zuständigen Stellen, wie der BVG, Maßnahmen zu ergreifen, die die Verkehrssicherheit an den Straßenbahngleisen am Blockdammweg erhöhen. In die Prüfung mit einbezogen werden sollen die Installation einer Warnampel sowie eines Z-Gitters.
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt Lichtenberg hat sich im Rahmen der Auswertung der Bürgerdialoge mit einigen gesammelten Anliegen an die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gewandt und u.a. zu dem von der BVV beschlossenen Anliegen zur Verkehrssicherheit am Blockdammweg folgende Mitteilung erhalten:
„… Des Weiteren sollte die Verkehrssicherheit an den Straßenbahngleisen am Blockdammweg erhöht werden, z.B. durch die Installation einer Warnampel sowie eines „Z-Gitters“. Anlass für diese Forderung ist ein tödlicher Straßenbahnunfall an der genannten Örtlichkeit. Bei diesem Verkehrsunfall kam nach einem Zusammenprall mit einer Straßenbahn ein Rad fahrendes Kind ums Leben. Anlässlich dieses tragischen Ereignisses hatte die VLB bereits unverzüglich intensive Prüfungen, auch im Rahmen einer Ortsbesichtigung, durchgeführt, um festzustellen, ob und welche Maßnahmen eingeleitet werden können, um zukünftig derartige folgenschwere Unfälle an dieser Örtlichkeit zu vermeiden und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Der Unfall ereignete sich an einer Gleisüberfahrt, die der Erschließung einer Tankstelle dient und somit auch keine Sperrung oder das Aufstellen von Z-Gittern zulässt. Die Hintergründe, warum das Kind an dieser Stelle die Gleise kreuzte, sind nicht bekannt. Es handelt sich um kein Ziel, bei dem eine Verkehrsgefährdung für Kinder erkennbar gewesen wäre. Das Rad fahrende Kind überquerte die Gleise unachtsam und übersah die nahende Straßenbahn, die an dieser Stelle in eine Haltestelle einfährt und somit bereits mit verminderter Geschwindigkeit fährt. Obwohl der Fahrer die Gefahrensituation unmittelbar erkannte und die Notbremsung des Schienenfahrzeuges einleitete, konnte der folgenschwere Zusammeprall nicht verhindert werden. Die Unfalllage war an der genannten Örtlichkeit vor diesem tragischen Ereignis unauffällig. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass an dieser Örtlichkeit derzeit keine geeigneten und zielführenden Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit möglich sind.“ |
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