Drucksache - DS/0821/VIII
In letzter Zeit ist es wiederholt zu erheblichen Fristüberschreitungen bei der Beantwortung Kleiner Anfragen gekommen. Selbst nach mehrfacher Nachfrage steht eine Antwort nach mehreren Monaten - z. T. ohne zwischenzeitlichen Antrag auf Fristverlängerung – bis heute aus.
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Wie erklärt das Bezirksamt das wiederholte Auftreten z. T. mehrmonatiger Überschreitungen der Zweiwochen-Frist für die Beantwortung Kleiner Anfragen, die „mit Einverständnis der Fragestellerin/des Fragestellers um maximal zwei Wochen verlängert werden“ kann (GO § 10)? 2. Was wird das Bezirksamt tun, um zu gewährleisten, dass Kleine Anfragen künftig fristgemäß bearbeitet und den zeitlichen Vorgaben der Geschäftsordnung entsprechend beantwortet werden?
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